Ja, in Frankreich gibt es für Aktiengesellschaften (Sociétés Anonymes, SA) die Möglichkeit eines Delistings. Der Prozess des Delistings kann durch verschiedene Verfahren eingeleitet werden, beispielsweise durch ein öffentlichen Rückkaufangebot (Offre Publique de Retrait, OPR) oder einen Squeeze-out (Retrait Obligatoire). Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Delisting in Frankreich sind in mehreren Gesetzen und Vorschriften geregelt, darunter das Code de commerce (Handelsgesetzbuch) und die Vorschriften der französischen Finanzmarktaufsicht, der Autorité des Marchés Financiers (AMF).
1. Delisting auf Antrag der Gesellschaft oder des Hauptaktionärs Ein Delisting kann entweder auf freiwilliger Basis von der Gesellschaft oder den Hauptaktionären erfolgen. Dazu kann ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot oder ein Squeeze-out gemacht werden, um die verbleibenden Minderheitsaktionäre auszukaufen.
2. Squeeze-out (Retrait Obligatoire) Ein Squeeze-out ist möglich, wenn der Mehrheitsaktionär nach einem öffentlichen Rückkaufangebot 90 % oder mehr des Aktienkapitals hält. Der Mehrheitsaktionär kann dann die verbliebenen Aktionäre zwingen, ihre Aktien zu verkaufen, was das Unternehmen vom Markt nimmt.
Rechtliche Grundlage: Artikel L. 433-4 des Code monétaire et financier (Gesetz über Finanzmärkte und Währungen) Artikel 236-1 ff. der Règlement Général der AMF 3. Pflichtdelisting Die französische Börse (Euronext Paris) oder die AMF kann auch in bestimmten Fällen ein Delisting einleiten, wenn ein Unternehmen bestimmte Anforderungen nicht mehr erfüllt. Dies könnte beispielsweise durch den langfristigen Verstoß gegen Transparenzpflichten oder wegen finanzieller Schwierigkeiten erfolgen.
Relevante Quellen: Autorité des Marchés Financiers (AMF): Die französische Finanzmarktaufsicht stellt umfassende Informationen zum Thema Delisting zur Verfügung. Ihre Website (auf Französisch) enthält spezifische Informationen zu den Vorschriften für Delistings, öffentlichen Rückkaufangeboten und Squeeze-outs. AMF - Offres publiques et retrait obligatoire
Code de commerce: Enthält die gesetzlichen Bestimmungen zur Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft (SA) und deren Regelungen. Der Code monétaire et financier regelt spezifisch Finanz- und Börsenvorschriften. Diese sind zugänglich auf Légifrance.
Diese Quellen bieten detaillierte rechtliche und regulatorische Einblicke in den Delisting-Prozess in Frankreich. |