Leider fehlen uns jegliche Informationen, aber gingen wir davon aus, dass bei Confo die Mitarbeiter noch nicht gekündigt wurden, ist die Krise natürlich Gold wert. Das Problem des französischen Arbeitsrechts ist, dass es wahnsinnig schwer ist, lange Jahre andauernde Dienstverhältnisse auszulösen. kommt es zur AG-Kündigung, hat der AN die Möglichkeit die Kündigung (ua) wegen Sozialwidrigkeit anzufechten. Gewinnt er dieses Verfahren, geht das Dienstverhältnis weiter und er hat Anspruch, dass ihm das gesamte inzwischen nicht bezahlte Gehalt (ohne, dass er eine Arbeitsleistung erbracht hat) nachbezahlt wird.
Die nunmehrige Möglichkeit der Kurzarbeit (um wieviel maximal reduziert werden kann, habe ich noch nicht gelesen, aber es dürfte keine Einschränkung bestehen) mit einer anschließenden betriebsbedingten Beendigung (nach 6 Monaten) reduziert natürlich die Höhe von künftigen Abgangsentschädigungen enorm, da schlicht das Risiko des Arbeitgebers deutlich reduziert wurde, dass der Arbeitnehmer mit einer Anfechtungsklage durchdringt und für die Dauer von 6 Monaten kann 1. Gehalt auf 70% reduziert werden 2. von diesen 70% übernimmt der Staat einen guten Teil
Als Unternehmer würde ich also sicher keine Abgangsentschädigung in der durch die Medien bekannt gegebenen Höhe zahlen, sondern maximal 6-8 Monatsentgelte (und dabei zahl ich schon einen Gutteil für das Risiko, dass eine Anfechtung dennoch durchgehen würde). Das reduziert jedenfalls die Kosten der Conforama Restrukturierung um enorme (!) Summen.
Problematisch könnte nur sein, wenn die Krise keine 6 Monate anhält, aber daran glaubt außer dem Trump niemand. |