1)40 Mio für einen Mantel hat noch nie jemand bezahlt. Alles über 3 Mio wäre schon zu viel. Man schlüpft in einem Mantel, um sich die IPO-Kosten zu ersparen. Nutzung des steuerlichen Verlustvortrages, früher das Hauptargument beim Mantelkauf, spielt mittlerweile kaum noch eine Rolle. Die Finanzverwaltung hat drei Kriterien aufgestellt, die, wenn zwei vorliegen, zu einem Wegfall des steuerlichen Verlustvortrages führen: Wechsel des Großaktionärs, Zuführung neuen Kapitals und Änderung des Geschäftszwecks. Damit ist eine Nutzung des Verlustvortrages de jure zwar noch möglich, erscheint de facto jedoch so gut wie ausgeschlossen. Zudem schränkt eine Entscheidung des EUGH vom Juli 2003 das Geschäft ein: Im sogenannten "Altmantel-Urteil" wurde festgehalten, dass bei der Neuausrichtung einer Kapitalgesellschaft die Anteilseigner für die Differenz zwischen Nominalkapital und tatsächlichem Eigenkapital haften. Als Konsequenz in der Praxis ist das tatsächlich vorhandene Eigenkapital via Kapitalschnitt anzupassen.
2)In deiner Rechnung fehlen die operativen Verluste, die immer noch anfallen, sind auch noch vom Cashbestand abzuziehen.
3)Anteilsverkauf von Amber stimmt auch nicht positiv. Die gehen auch nicht von einem höheren Erlös aus. Sonst hätten sie wohl kaum die Aktien über die Börse verkauft. |