Die Behauptung, nach niederländischen Recht wäre die Nennwertherabsetzung Pflicht wenn der Kurs runter Nennwert notiert, ist durch nichts belegter Unsinn (wie auch Dagobert schon festgestellt hat). Das ist üble Manipulation von Damage, der angeblich vom Fach ist. Zweck ist vermutlich, das als ganz normalen Vorgang, der nichts zu besagen hat, hinzustellen.
Die Herabsetzung ist nach niederländische Recht notwendig, da man neue Aktien nicht unter Nennwert herausgeben darf. Das ist nach deutschen Recht übrigens genau so. Die Herabsetzung verfolgt einzig den Zweck, neue Aktien ausgeben zu dürfen. Und das wird man dann auch tun. Und die Aktionäre werden brav zustimmen wenn man ihnen die Pistole auf die Brust setzt, sonst machen die Gläubiger den CVA nicht mit.
Da wird auch nichts zusammengelegt. Ihr behaltet eure Aktien, aber es kommen ein paar Mrd. Stück neue Aktien dazu (nicht notwendigerweise die volle genehmigte Anzahl). Nennt man Verwässerung. Das ist so gut wie sicher. Unsicher ist nur, wie stark verwässert wird. |