Erstmal (1.) muß ein Vorstand oder Aufsichtsrat den Willen (Wunsch nach Profit oder Wunsch, den Kurs als Gefallen gegenüber den Aktionären zu stützen und dafür eigenes Geld auszugeben) und (2) die Möglichkeit (dafür verfügbares Geld) haben um Aktien des eigenen Unternehmens zu kaufen.
Dann (3) sollte die Person die sich aus der Marktmißbrauchsverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...02014R0596-20241204 und Marktmissbrauchsrichtlinie https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0057 ergebenden Regeln beachten.
Um die Quartals- Halbjahres- und Jahreszahlen herum (spez. kurz vorher, wenn man intern die Zahlen schon gesehen hat, sie aber noch nicht veröffentlicht wurden) sollte man lieber nicht mit Aktien des "eigenen" Unternehmens handeln. In "gewissen Situationen" (z.B. Erörterung von Übernahmen oder Ausgliederung von Unternehmensteilen) gilt dann sicher sinngemäß auch eine Sperre. |