Kaum, denke ich, denn
1. gibt es neue Verfahren, vermutlich die Individualprüfung, wie über Sanierungsfälle entschieden wird. Und da könnte Brüssel noch Anforderungen stellen. Außerdem sind die neuen Verfahren noch nicht praxiserprobt, so dass es unliebsame Überraschungen vor dem Insolvenzgericht geben könnte.
2. waren Sanierungen zum Zwecke eines Cold-IPO bereits früher möglich und daher hat sich wenig geändert. Es werden nur "alte" Prozesse verschlankt Wer sagt, dass die Sanierung NACH Insolvenzbeginn zukünftig gleichbehandelt wird wie die Sasnierung VOR Insolvenzbeginn.
Siehe hierzu den verlinkten Artikel in Post#4554 !
Es wird zukünftig wichtiger denn je für Aktionäre sein, GUT und UMFASSEND über das Thema Sanierung informiert zu sein...
Ich befürchte auch, dass zukünftig abgelehnte Sanierungsfälle seitens des Insolvenzverwalters schneller einem Börsenwiderruf zugeführt werden könnten, da ja dann keine Verwendung mehr für die Börsennotierung gegeben wäre. Nicht wahr ?
Es wird komplizierter. Meine Meinung. |