Der Aktien Gaul ist geritten. Ziel war es künftig Flohtreffen statt HV zu haben.
Aber die Anleihe A0JQMH ist eine Schuldvershreibugn und unterliegt meier Ansicht dem im GG verankerten Eingentumsschutz und es ist zu klären , ob eine Ausschlussklausel für unbekannte bzw. nachträgliche Forderungen im Insolvenzplan wirksam ist oder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstößt.
Denn eines ist ja unumstritten, die AG besteht weiter und wird saniert. Alle Behauptungen im Falle der Liquidation wäre kein Geld zur Befriedigung der Ansprüche da gewesen sind hypothetisch und nicht belegbar, da dieser Umstand ja nie eingetreten ist. Ich kann genau so behaupten mehrere Investoren hätten sich sicher gegenseitig um die Immos überboten und es wären Höchstwerte erzielt werden. So meine Ansicht. Ich melde meine Forderung an, dann sehen wir weiter!
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