Markt hat sich anscheinend beruhigt bei 0,40%. Hab auch nochmal ins fallende Messer gegriffen denn:
(iii) Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sind im niedergelegten Insolvenzplan keine Regelungen vorgesehen, so dass diese mit Rechtskraft des gerichtlichen Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der Insolvenzordnung als erlassen gelten.
Insolvenzplan ist nur vorgeprüft. Bis zum Beschluss kann immer noch Rechtsmittel eingelegt werden. Mal abwarten wie diese Anleihe sich entwickelt. Immerhin ist man Gläubiger.
(iv) Die allgemeine Planquote beträgt gemäß dem niedergelegten Insolvenzplan 60%. Gesicherten Gläubigern und Gläubigern mit Sonderrechten werden im niedergelegten Insolvenzplan erhöhte Planquoten als Gegenleistung für die Aufgabe ihrer Sicherheiten und Sonderrechte angeboten. Die Höhe dieser er-höhten Planquoten hängt insbesondere von dem Umfang der Sicherungs- und Sonderrechte ab und liegt gemäß dem niedergelegten Insolvenzplan zwischen 68% und 80%; für die Gläubiger der Wandelanleihe beträgt diese erhöhte Planquote 68%.
60% könnten wohl drin sein? Welche Gläubiger gibt es denn sonst die 60% bekommen können? |