Hallo lenullnull7,
ich bin kein Experte, die Verlustverrechnung müsstest Du ggf mit einem Steuerberater oder Deinem Finanzbeamten besprechen. Aber meiner Meinung nach geht es schon: Du brauchst nur Deine Aktienkaufbelege und die Mitteilung Deiner Depotbank, dass Dein Bestand wertlos ausgebucht worden ist. Dann kannst Du diesen Verlust über die Steuererklärung, Anlage KAP, mit etwaigen Erträgen verrechnen. Die Verluste aus der wertlosen Ausbuchung entsprechen "Verlusten aus Kapitalvermögen", die Ausbuchung hat also quasi den Charakter einer "uneinbringlichen Forderung", ähnlich einem Privatdarlehnen, welches man nachweislich nicht mehr zurückbekommen kann :-).
Gruß |