GRINCH lacht über LUEGEN-SIEGER!!!

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neuester Beitrag: 09.12.02 14:41
eröffnet am: 21.11.02 17:09 von: Grinch Anzahl Beiträge: 19
neuester Beitrag: 09.12.02 14:41 von: Grinch Leser gesamt: 2911
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21.11.02 17:09
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179550 Postings, 8236 Tage GrinchGRINCH lacht über LUEGEN-SIEGER!!!

1. Die Bundeswehrlüge: er hat in wirklichkeit keinerlei Ahnung von der Bundeswehr. Auf Postings von Erbsenzähler die ihn entlarvten reagiert er nicht.

2. Die DWS-Lüge: Er gab in einem Posting unter der ID Börsengott12345 an, ein Mitarbeiter des DWS würde ihn sofort einstellen. Zu 7.500,- € monatlich. Nun jetzt ist es allgemein bekannt das der DWS, wie jeder Finanzdienstleister Stellen streicht. Auch gehöhrt es wohl kaum zur Einstellungspraxis einer Grossbank, altgedienten, im eigene Unternehmen ausgebildeten Führungskräften einen Jungspund mit mittelmässigen bis schlechtem Abitur (in den Falschen Fächern!!!) ohne jegliche Ausbildung vor die Nase zu setzen.

Was er sich sonst noch so vorspinnt kann man bitte noch hier dazu setzen... Aber für mich isser unten durch...  

21.11.02 17:14

12850 Postings, 8136 Tage Immobilienhaigrinchi

mit der bw-lüge haben wir ihn doch schon enttarnt als es um die hindernisbahm ging und siegerlein nicht wusste, das es in hammelburg keine hindenburgbahn gibt und wenn er in hammelburg dient, hätte er auch wissen müssen das es kein berlin-dorf auf dem truppenübungsplatz gibt sondern das die klitsche bonn-dorf heißt  

21.11.02 17:16

9950 Postings, 8186 Tage Willi1Grinch,

schade um jede reingesteckte Energie


 

21.11.02 17:19

4969 Postings, 8772 Tage chreilKinder, lasst uns die

Illusion noch ein wenig pflegen... nur solange, bis der Fake auffliegt... lang kanns nicht mehr dauern... ich lach immer so fein über ihn...  

21.11.02 17:20

9123 Postings, 8602 Tage ReilaDie Anwälte

von Siegers Papa müssen nun auch noch die DB und alle Shortys verklagen. Und natürlich alle, die anderer Meinung als Sieger sind oder es je sein könnten. Und wer keine Minderjährigen liebt, bekommt auch gleich eins auf die Mütze.

R.  

21.11.02 17:22

1943 Postings, 8858 Tage TraderÜber Sieger kann man nicht lachen,

nur weinen!

Gruß
ein weinender Trader  

22.11.02 00:34
1

58 Postings, 7918 Tage ErbsenzählerMal ne kleine Frage:....

Warum ist das in Frankfurt (eigentlich Main oder Oder??) alles so anders?

Siegers Schwester (nach eigenen Angaben 25 Jahre alt und die "große ~")
siehe hier: www.ariva.de/board/143048/thread.m?a=_ariva_all&46
"hat ne steuerkanzlei mit ner Freundin"

Bislang schenkte ich zuweilen sogar der Bundessteuerberaterkammer ( http://www.bstbk.de) glauben indem ich deren Ausführungen zur Steuerberaterausbildung
als Fakt ansah. Von der These ausgehend, daß "Steuerkanzleien"

1. nur von ausgebildeten und zugelassenen/niedergelassenen StB gegründet werden können

2. Steuerberatungsgesellschaften sich vornehmlich in Form von Sozietäten bilden
   (also StB + StB)

3. Die Ausbildung zum StB ein Studium + Praxiszeit + Prüfungslehrgang + Zulassung
  etwa 8-10 Jahre dauert....

muß sie eigentlich

a) ihr BWL-Studium in 2 Jahren geschafft haben, auf anhieb die StB-Prüfung bestanden
  haben und Ihr die Zulassung binnen Jahresfrist erteilt worden sein.

b) mit 11 von der Schule geflogen sein, ne kauffm. Lehre gemacht haben, anschließend
  10 Jahre Praxis in der Buchhaltung, dann die Prüfung + Zulassung erreicht haben.

c) ??

oder ich hab mich

d)  irgendwie verzählt

e)  sowieso keine Ahnung

Bleibt aber die Frage -> liegts vielleicht an dem Bundesland der Hessen??

Beste Grüße
Ez  

22.11.02 00:37

12850 Postings, 8136 Tage Immobilienhai@erbsenzähler

siegers schwester ist dieses jahr bereits zum zwanzigsten mal hintereinander 25 geworden  

22.11.02 00:46

58 Postings, 7918 Tage Erbsenzähler@ Hai

ok - das ändert natürlich einiges... ;-))

und welche Ausgangsbasis muß ich jetzt für die Berechnung des Alters anhand der Näherungsrechnung unterstellen?


 

22.11.02 00:50

12850 Postings, 8136 Tage Immobilienhaialso ich hätte folgenden vorschlag

öffentliche zur schaustellung von siegers schwester und entweder sie verrät uns ihr alter dann freiwillig oder wir lassen vom publikum schätzen  

22.11.02 00:53

58 Postings, 7918 Tage Erbsenzähler*LOL*

ich bin für beides  

22.11.02 07:04

745 Postings, 8707 Tage emu1Erbsenzähler hat recht.

Allerdings gilt oben gesagtes für alle Länder und ist kein besonderes Ding der Hessen:

Steuerberater(in)
Land  alle Länder
Ausbildungvorausges.  Auszug aus dem Steuerberatungsgesetz § 36 Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setztvoraus, dass der/die Bewerber(in)
I)
1. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach 2 Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
2. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach 3 Jahre praktisch tätig gewesen ist.
II)
1. Ein(e) Bewerber(in) ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er/sie
eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Ausbildungsabschluss 10 Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter(in) oder Steuerfachwirt(in) 7 Jahre praktischtätig gewesen ist oder
2. der Finanzverwaltung als Beamt(er/in) des gehobenen Dienstes oder als vergleichbare(r) Angestellte(r) angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens 7 Jahre als Sachbearbeiter(in) oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.
III)
Die in den Absätzen I und II geforderte praktische Tätigkeit muß sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.
§ 37a Steuerberatergesetz
I)
Wirtschaftsprüfer(innen) und vereidigte Buchprüfer(innen) sowie Bewerber(innen), die die Prüfung als Wirtschaftsprüfer(in) oder vereidigte(r) Buchprüfer(in) bestanden haben, können auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Dabei entfallen die in § 37 Abs. 3 Nr. 5 bis 7 genannten Prüfungsgebiete.
II)
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat) mit einem Diplom, das in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als Deutschland zur selbstständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, können auf Antrag eine Eignungsprüfung im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe g der Richtlinie Nr. 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG 1989 Nr. L 19 S. 16), ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.
 

22.11.02 09:52

4969 Postings, 8772 Tage chreilUnd die StB-Prüfung

wird auch nicht verschenkt!! Da muss man u.a. rechnen können, eine Fähigkeit, die nicht in der Familie zu liegen scheint!  

22.11.02 22:03

179550 Postings, 8236 Tage GrinchUp weil der kleine Irre wieder da ist...

diesmal als MrNM...  

22.11.02 22:50

12850 Postings, 8136 Tage Immobilienhaiahja er ist jetzt also

Mr. No Money, okay bei seinen Wave-Puts verständlich  

25.11.02 11:36

1107 Postings, 8640 Tage commoup o. T.

26.11.02 15:05

179550 Postings, 8236 Tage GrinchUp weil der Scheiss weitergeht...

diesmal als HB21  

26.11.02 15:12

8215 Postings, 8387 Tage SahneWie wäre es den Dödel mal zu ignorieren? o. T.

09.12.02 14:41

179550 Postings, 8236 Tage GrinchHeute mal als NM007... o. T.

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