TOP 7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des GrundkapitalsDas nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6. beschlossenen Kapitalherabsetzung bestehende Grundkapi-tal der Gesellschaft in Höhe von EUR 42.813.840,00, eingeteilt in 42.813.840 Stückaktien wird zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 38.532.456,00 auf EUR 4.281.384,00, eingeteilt in 4.281.384 auf den Inhaber lautende Stückaktien herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt werden.
Der Börsenkurs hat sich in der letzten Zeit, insbesondere seit März 2020 negativ entwickelt und steht aktuell wertmäßig nicht im Einklang mit der positiven operativen Entwicklung der Gesellschaft. Für Vorstand und Aufsichtsrat ist dies unbefriedigend. Klares Ziel ist es, die Attraktivität der Aktie im Rahmen der operativen Entwicklung zu steigern. Durch die Kapitalherabsetzung erhöht sich der Wert je Aktie. Dies bedeutet einen maßgeblichen Reputations- gewinn und erhöht die Wahrnehmung der Gesellschaft bei institutionellen Anlegern. Dies dürfte sich positiv auf den Aktienkurs auswirken.
Man darf gespannt sein! |