zwischen der Divi-Ausschüttung und deren Besteuerung sowie der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Also, ich habe nach dem 1.1.2009 und später D-Post-Aktien u.a. erworben und bis heute die Divi steuerfrei gem § 27 KStG auf meinem Kto gutgeschrieben bekommen. Vorteil: Die nicht einbehaltene Steuer von 25% habe ich erneut investiert und erziele damit neue Erträge, die ich bei Versteuerung nicht erhalten hätte. Beispiel: Eine 2000 € Divi-Ausschüttung würde normalerweise mit 500 € versteuert, so dass lediglich 1.500 € investieren werden könnten. Rechne das mal auf 10 Jahre und mehr, kommt eine beachtliche Kapitalerhöhung zusammen. Der Kaufmann sagt: Es lohnt. P.S. Das wichtige Datum 1.1.2009 ist der Stichtag für die geänderte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bzw. Verlusten. Dass der Aktienkurs nach der Divi-Ausschüttung um diesen Wert abfällt und danach wieder ansteigt, interessiert mich nicht, weil ich nicht verkaufe, sondern langfristig plane. |