EU plant Slot-Regeln mit erleichterten Anforderungen
von Karolin | Vor 2 Stunden
Die umstrittenen Slot-Bestimmungen sollen künftig für den Sommerflugplan der Airlines wieder eingeführt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf ein Verhandlungsmandat mit Erleichterungen bei der Slot-Nutzung geeinigt.
Das viel diskutierte Thema der letzten Wochen und Monate über die “Use it or lose it”-Regel hat nun endlich eine Einigung innerhalb der EU erzielen können. Zum Unmut vieler großer Fluggesellschaften und entgegen der Forderung des internationalen Verbands IATA zur Verlängerung der Slot-Verzichtserklärung haben sich die Vertreter der EU-Mitglieder auf ein Verhandlungsmandat einigen können, dass die Rückkehr zu den Slot-Bestimmungen vorsieht, allerdings mit Erleichterungen bei der Slot-Nutzung – eine großzügigere Mindestauslastung von nur 50 Prozent soll zur Erholung der Branche beitragen jedoch Geisterflüge vermeiden.
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E-Mail-Adresse WEITER Veränderte Slot-Regeln zur Wiederbelebung der Branche & des Wettbewerbs Die Debatte um die heftig diskutierten Slot-Regelungen an Flughäfen ist nun fürs Erste beendet worden. Die Vergaberegeln der Start- und Landerechte auf den Flughäfen könnte in erleichterter Form demnächst für den Sommerflugplan wieder eingeführt werden, darauf haben sich die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten vor zwei Tagen bei den Verhandlungen geeinigt – allerdings nicht wie vorerst geplant zu 40 Prozent Mindestauslastung. Der neue Verordnungsvorschlag sieht vor, dass die Fluggesellschaften 50 Prozent an Flügen durchführen müssen oder ansonsten riskieren, ihre Flughafen-Slots zu verlieren. In der Realität deutet die Maßnahme auf einen vollständigen Verzicht von der Hälfte ihrer Slots hin.
Therefore, the new proposed Regulation provides that, in order to keep their grandfathering rights, air carriers should operate the slots allocated to them for at least 50% of the time, which amounts in practice to a complete waiver of 50% of the slots series that an airline holds, with an obligation to use the rest at a minimum of 50%. The same rule applies for newly allocated slots.
Proposal No 95/93, General Secretariat of the Council Das Mandat wurde von den im Rahmen des Ausschusses der ständigen Vertreter des Rates (AStV) versammelten Botschaftern verabschiedet. Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament müssen dem endgültigen Gesetzestext noch zustimmen.
Flughafen Frankfurt Main (1) Ein schwerer Schlag für Lufthansa, die vor wenigen Tagen noch mit Geisterflügen zu 9-Euro-Tarifen gedroht hatte, sofern die Slot-Regeln wieder aufgenommen werden würden. Eine entsprechende Kritik vonseiten der großen Airlines, die nun befürchten, ihre Slots zu verlieren, dürfte bereits vorprogrammiert sein. Laut einigen Medienberichten zufolge beinhaltet das Mandat erste Maßnahmen zur “Wiederbelebung der Branche und zur Förderung des Wettbewerbs” und soll dafür Sorge tragen ein Gleichgewicht herzustellen, wobei Geisterflüge vermieden werden sollen.
Dass eine Rückkehr zur ursprünglichen “Use it or lose it”-Regel verfrüht wäre, solange die globale Gesundheitskrise andauert, bestätigte der EU-Minister für Infrastruktur und Wohnungsbau, Pedro Nuno Santos, vor Kurzem gegenüber Simple Flying. In diesem Zusammenhang soll der Vorschlag zur Rückkehr mit erleichterten Anforderungen einen gerechten Kompromiss darstellen.
Gesetzesentwurf erteilt EU-Kommission Befugnis zur Veränderung der Slot-Regeln Der neue Verordnungsvorschlag bezüglich der Slot-Erleichterungen soll ein angemessenes Gleichgewicht schaffen, indem er “den Fluggesellschaften dringend benötigte Hilfe anbietet, den Wettbewerb in der Branche fördert und eine schrittweise Rückkehr zur Normalität vorbereitet, sobald dies möglich ist, während gleichzeitig Geisterflüge vermieden und Emissionen reduziert werden sollen”, erklärte der EU-Minister Santos und betont in diesem Zuge die gute Zusammenarbeit zwischen dem Rat und EU-Parlament, deren Zustimmung für den finalen Gesetzestext bislang noch aussteht.
I would like to highlight the excellent cooperation between the European Parliament and the Council, allowing both institutions to envisage a swift adoption of this legislation.
EU Minister for Infrastructure and Housing, Pedro Nuno Santos Während der Europäische Rat anordnet, dass die Fluggesellschaften mindestens 50 Prozent der verbleibenden Slots nutzen müssen, kann sich dies je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation auch wieder ändern. Der Gesetzesvorschlag lautet wie folgt:
Moreover, the proposal also includes a delegation of power to the Commission of one year, where the Commission may prolong the period of application of this Regulation. The Commission is also delegated the power to change the percentage values of the minimum utilisation rates between 30% and 70% to respond flexibly to the challenges of the pandemic.
Proposal No 95/93, General Secretariat of the Council EU Kommission Belgien Konkret bedeutet dieser Abschnitt im Gesetzesentwurf, dass der EU-Kommission die Befugnis übertragen wird, den Prozentsatz der Mindestauslastung bei der Slot-Regelung zwischen 30 und 70 Prozent flexibel zu ändern, je nach Entwicklung der Pandemie und Prognosen in der Luftfahrtbranche. Es bleibt spannend, ob die veränderte Slot-Bestimmung ab dem 28. März 2021 in Kraft treten wird und ob die Fluggesellschaften zu dem Zeitpunkt wieder uneingeschränkter ihren Flugbetrieb aufnehmen können, um ihre Slots zu sichern. Andernfalls dürfte die Freude bei den Low-Cost-Carriern besonders groß sein!
Fazit zur Wiederaufnahme der erleichterten Slot-Regeln Insgesamt für ein Jahr wurden die Vergaberegeln der Start- und Landerechte dann ausgesetzt, denn aktuell plant die EU die Rückkehr zu der Slot-Regelung, allerdings mit veränderten Bedingungen. Die Vertreter der EU-Mitglieder haben sich auf ein Verhandlungsmandat einigen können, um den Fluggesellschaften für den Sommer Erleichterungen bei der Slot-Nutzung an Flughäfen einzuräumen, mit einer Mindestauslastung von nur 50 Prozent, das in erster Linie zur Wiederbelebung der Branche und zur Förderung des Wettbewerbs beitragen soll. |