der IR.
Da die weiterhin negativen operativen Ergebnisse das Eigenkapital weiter belasten werden, wird neben weiteren Eigenkapital-stärkenden Maßnahmen, wie umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen und dem möglichen Verkauf weiterer Unternehmensteile, mit dem genehmigten Kapital C auch eine mögliche Kapitalerhöhung vorbereitet. Aktuell gibt es keinerlei Entscheidung zur Ausnutzung des zu genehmigenden Kapitalrahmens. Das genehmigte Kapital würde es dem Unternehmen aber erlauben vorteilhafte Marktopportunitäten flexibel auszunutzen zu können.
Die Höhe von 5,5 Milliarden hat einen rein technischen Hintergrund. Die Möglichkeit der Schaffung eines Genehmigte Kapital C wurde im Wirtschaftsbeschleunigungsstabilisierungsgesetz (WStBG) der Bundesregierung geschaffen, mit der klaren Anforderung hiermit staatliche Stabilisierungsmaßnahmen abzulösen. Entsprechend reflektieren die 5,5 Milliarden Nominalwert die Summe der zugesagten Stillen Einlage I+II des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Es handelt sich um den Nominalwert, das heißt die 2,1 Mrd. Aktien errechnen sich über den Nominalwert von 2,56 Euro pro Aktie. Eine mögliche Kapitalerhöhung würde jedoch auf aktuellen Marktpreisen basieren, bei den aktuellen Preisen wären die 2,1 Mrd. Aktien sogar mit Abschlag um die 20 Mrd. Euro wert. Das ist natürlich ein vollkommen utopischer Wert, der ebenfalls den reich technischen Charakter der Höhe des Genehmigten Kapitals deutlich macht. |