"€uro am Sonntag" berichtet über DAB Bank/ Accessio Urteil mit Erläuterungen von KAP Rechtsanwälte München, den 05. September 2012 - Eine der großen deutschen Finanz-Wochenzeitungen - “€uro am Sonntag” - berichtete in der 34. Ausgabe über das Verfahren der Kanzlei KAP Rechtsanwälte gegen die DAB Bank in Zusammenhang mit deren Kooperation mit dem inzwischen insolventen Wertpapierhandelshaus Accessio (ehemals Driver & Bengsch), verhandelt vor dem OLG München (KAP Rechtsanwälte berichteten bereits).
Fragwürdige Vorgehensweise der Telefonverkäufer der Accessio AG In dem Artikel wird erneut über die fragwürdige Vorgehensweise der Telefonverkäufer der Accessio AG berichtet. Den Anlegern wurden insbesondere Teilschuldverschreibungen mit ungenügender Beratungsleistung und unterlassener Aufklärung über die damit verbundenen Risiken durch die Accessio AG verkauft. Das von Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München, erstrittene Urteil (Az. 5 U 3242/11) des OLG München ist wegweisend und ein Etappensieg für die geschädigten Anleger in weiteren Verfahren gegen die DAB Bank.
Rechtsanwalt Thorsten Krause, der seit vielen Jahren geschädigte Anleger der Accessio AG vertritt, erläutert: “Das OLG München geht davon aus, dass die DAB Bank durch die Zusammenarbeit mit Accessio bewusst beratungsbedürftige Kunden akquirieren wollte.” Da die DAB Bank keine Beratung anbietet, hat sie nach seiner Ansicht die Accessio als Dienstleister beauftragt, Kunden und Aufträge für Sie zu generieren. Aus diesem Grund muss sich “die DAB Bank so behandeln lassen, als wären die Mitarbeiter der Accessio eigene Telefonisten der DAB Bank” meint Rechtsanwalt Thorsten Krause, so dass die Bank nach seiner Ansicht in die Haftung genommen werden kann.
Den vollständigen Artikel finden Sie in der 34. Ausgabe "€uro am Sonntag" vom 25.08.-31.08.2012.
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