seinen Regeln noch durch die Ausübung des Hausrechts jemanden aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligen. Das wäre als Diskriminierung ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)." (aus link in #63)
Soweit so gut. Das ist die einzige Handhabe, (neben evt Vertragsverletzung), die ich sehe, warum nicht gelöscht werden dürfte. Aber da wie hier ja nicht mit Klarnamen, sondern anonym schreiben, ist einem Moderator nicht ohne weiteres bekannt, ob eines der erwähnten Kriterien auf einen User zutrifft, dessen Beitrag evt unrechtmäßig gelöscht wurde. Also löschen. Um aber die Probe aufs Exempel zu machen, würde ich zB dem User "bordaufpasser" empfehlen, im Falle einer Löschung gegen Ariva zu klagen und die Sache richterlich klären zu lassen. |