bei dem Onkel in #88 nachlesen, tschaikowsky. Der kennt sich aus mit Strafrecht. Aber weil der Artikel so lang ist, habe ich dir die diesbzgl. Passage mal rauskopiert:
"All das kann aber dahinstehen, wenn es darauf nicht ankommt. Denn ob man zu einem Text "Satire" sagt oder "belegtes Brötchen", ist egal, wenn daran keine anderen Konsequenzen geknüpft sind als ein kleines Missverständnis oder ein ungestillter Appetit. Ob also die Gleichung "Polizisten = Abfall" nach Ansicht von Berliner Nichtpolizisten witzige Kunst ist, bleibt gleichgültig, falls nicht rechtliche Konsequenzen daraus folgen. Hier geht es mal wieder ums Strafrecht, das ja nach Meinung der meisten genau für solche Fälle und mit dem Zweck gemacht ist, das Freche und Unverschämte und Gefährliche und Falsche in seine Schranken zu weisen. Wir denken an "Beleidigung" (§ 185 StGB) und an "Volksverhetzung" (§ 130 StGB). Sonst bitte nichts, denn es handelt sich weder um eine Tatsachenbehauptung noch um eine Bedrohung noch um Hochverrat noch um Nötigung, und was der Vorschläge mehr sind. Allerdings verlangen sowohl § 185 als auch § 130 StGB ein gewisses Maß an Konkretisierung: Man sollte schon erkennen können, wer überhaupt gemeint ist. "Polizistinnen und Polizisten" sind eine Menschengruppe, die auf der weiten Welt vermutlich viele Dutzend Millionen Personen umfasst. Von "deutschen Polizisten", "Berliner Polizisten" oder "Polizisten des Reviers XY" war in der "taz" nicht die Rede. Wir erinnern uns: "Soldaten" hat dem Bundesverfassungsgericht als beleidigungsfähiges Kollektiv zu Recht nicht gereicht; auch "Ärzte", "Richter", "Banker", "Profisportler", "Hauseigentümer", "Beamte" sind nicht unter dieser Bezeichnung allesamt beleidigbar. Und ein "Teil der inländischen Bevölkerung" im Sinn des § 130 StGB sind "Polizistinnen und Polizisten" auch nicht. Deshalb dürfen humorvolle besorgte Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel auch ungestraft schreiben, "Politiker sind korrupt" oder "Beamte sind Verbrecher". Das ist zwar hirnrissig, aber das war's dann auch. Da wird es also richtig schwer mit der Strafverfolgung der armen kleinen Kolumnistin, die doch nur mal einen armen kleinen Witz gemacht hat. Wenn Sie es nicht glauben: Gehen Sie probeweise mal in die nächste Polizeiwache und erstatten Strafanzeige, weil ein Polizist gesagt habe, "Flüchtlinge" seien alle kriminell. Viel Vergnügen mit dem Schicksal dieser Anzeige!"
Jaha, der schreibt flott und anschaulich. ----------- Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht. |