Entgeldabrechnungszeitraum

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 25.04.21 03:47
eröffnet am: 08.01.20 14:47 von: gogol Anzahl Beiträge: 3
neuester Beitrag: 25.04.21 03:47 von: Nicolectrea Leser gesamt: 783
davon Heute: 1
bewertet mit 0 Sternen

08.01.20 14:47

14542 Postings, 6515 Tage gogolEntgeldabrechnungszeitraum

vielleicht kennt sich einer mit diesem Ding aus
in der Rehazeit gibt es ein Uebergangsgeld ( verstanden )
wenn ich vor der Reha im Hamburger Modell war, zahlt ja der Arbeitgeber nur Śtundenabhängig, wie das Modell aufgebaut ist 4 -6 - 8 Stunden, die Differenz kommt von der Krankenkasse.
nun ist die Rentenversicherung der Meinung zum berechnen wird nur das ,,gekuerzte " Entgelg vom Arbeitgeber genommen, nicht auch das Krankengeld ( Hamburger Modell )
letztes volles Gehalt war im August

kann mir einer helfen ?
auch per Boardmail
Danke
-----------
auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

08.01.20 17:13

42940 Postings, 8430 Tage Dr.UdoBroemmeVerstehe ich nicht

Während des Hamburger Modells gilt man doch weiterhin als krankgeschrieben und erhält nur Geld von der Krankenkasse oder Rentenversicherung.
Wieso bekamst du ein Entgeld vom Arbeitgeber?
-----------
Everybody Has a Plan Until They Get Punched in the Mouth

08.01.20 18:58

14542 Postings, 6515 Tage gogolNein

die Krankenkasse zahlt den ,,Restbetrag " wenn die 6 Wochen vorbei sein, also
4 Stunden AG + 4 Stunden Krankenkasse
6 Stunden AG + 2 Stunden Krankenkasse
-----------
auf unserem Planeten gibt es nur Propheten

   Antwort einfügen - nach oben