im Prinzip ist es egal, ob ein oder hundert Messerstiche... zum Tode führen kann beides...
Mordmerkmal sind diese Messerstiche in der Tat nicht. Auch ein Schlag mit dem Baseballschläger alleine nicht.
Heimtücke ist solch ein Merkmal...
Wer es genau wissen will:
§ 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Sollte sich rausstellen, er hat die Frau vorher vergewaltigt und wollte sie dann mit den Messerstichen töten um die Tat zu verschleiern... ist es Mord...
Wenn er die Frau vorher geschlagen hat und diese Körperverletzungstat dadurch vertuschen wollte, in dem er das Opfer mit der Absicht des Totschlags tötet ist es auch Mord.
Hier kommt es auch die Anklage an... und was der Autopsiebericht lieferte...
Deutsches Recht ist kein Haudrauf uns Steinzeitrecht... das sollte auch Vega klar sein.
Nachvollziehbar ist es oft auf den ersten Blick nicht, jedoch meist wiederum plausibel nach näherer Betrachtung.
Es kommt hier alleine auf die Staatsanwaltschaft an, wie raffiniert die ihre Anklageschrift ausführt. |