Volljährige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind voll geschäftsfähig und können ohne Einschränkung Willenserklärungen abgeben und wirksame Rechtsgeschäfte abschließen.
Warum habt ihr immer den Drang, den Menschen das Leben erklären zu müssen?! Müsst Ihr nicht, dass wollen die Menschen nicht. Wir gewinnen und verlieren Geld, so ist es hier. Und sollte eine Straftat vorliegen, geht zur Polizei und stellt eine Strafanzeige.
Kümmert Euch vlt. um Menschen, die wirklich Eure Hilfe benötigen (Kranke, Arme usw).
Das wär doch dann ein satter Gewinn! . |