Chronologie des Verbrechens •Dienstag, 22.5.18 Susanna kommt nicht nach Hause. Nach Erkenntnissen der Ermittler wird sie abends oder in der Nacht vergewaltigt und umgebracht. •Mittwoch, 23.5.18 Die Mutter meldet sie bei der Polizei am Wohnort in Mainz als vermisst. •Dienstag, 29.5.18 Eine Bekannte von Susanna sagt der Mutter, dass das Mädchen tot sei und ihre Leiche an einem Bahngleis liege. Die Mutter wendet sich an die Polizei in Mainz und Wiesbaden. Die Beamten befragen die Hinweisgeberin zunächst nicht, weil sie auf Kurzurlaub mit ihrer Mutter ist. •Mittwoch bis Samstag, 30.5. bis 2.6.18 Die Polizei setzt bei der Suche unter anderem einen Hubschrauber ein, findet aber nichts. Der 21 Jahre alte Ali B. fliegt mit seiner Familie am 2.6. von Düsseldorf zunächst nach Istanbul. Von dort aus fliegt er in den Nordirak. •Sonntag, 3.6.18 Ein Jugendlicher aus Ali B.s Flüchtlingsunterkunft nennt den möglichen Tatort und Ali B. als möglichen Täter. •Montag bis Mittwoch, 4.6. bis 6.6.18 Zwischen 300 und 400 Polizisten sind inzwischen mit dem Vermisstenfall beschäftigt. Am Mittwoch wird eine weibliche Leiche neben einem Bahngleis gefunden. •Donnerstag, 7.6.18 Die Polizei gibt bekannt, dass Susanna tot ist. Sie wurde vergewaltigt und ermordet. •Freitag, 8.6.18 Ali B. wird am frühen Morgen von kurdischen Sicherheitskräften im Nordirak festgenommen. •Samstag, 9.6.18 Die Bundespolizei geleitet Ali B. in einer Lufthansa-Maschine von Erbil nach Frankfurt am Main. Von dort wird er zur Vernehmung nach Wiesbaden gebracht. Bei der Aktion ist auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann dabei. •Sonntag, 10.6.18 Ali B. kommt in Untersuchungshaft. Bei seiner Vernehmung gesteht er die Tötung von Susanna. Eine Vergewaltigung des Mädchens bestreitet der zur Tatzeit 21 Jahre alte Mann. •Dienstag, 3.7.18 Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft teilt mit, dass Ali B. auch die Vergewaltigung einer Elfjährigen zur Last gelegt wird. Am 12.7. ergeht gegen ihn wegen dieser Tat ein weiterer Haftbefehl. •Donnerstag, 27.9.18 Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Rückführung von Ali B. aus dem Nordirak gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung. •Mittwoch, 23.1.19 Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ali B. wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna. Als Mordmerkmal wird von der Staatsanwaltschaft Heimtücke angegeben. Am selben Tag wird das Ermittlungsverfahren gegen den Bundespolizeipräsidenten eingestellt. •Freitag, 8.2.19 Der Auftakt des Mordprozesses gegen Ali B. wird auf den 12. März festgelegt. •Freitag, 22.2.19 Das Wiesbadener Landgericht erhebt eine weitere Anklage gegen Ali B., in der es um die mehrfache Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens geht. Dieser Prozess soll am 19. März beginnen. •Dienstag, 12.3.19. Unter großem öffentlichen Interesse wird die Verhandlung vor dem Wiesbadener Landgericht eröffnet und die Anklage verlesen. Ali B. gesteht, das Mädchen erwürgt zu haben. Die Vergewaltigung bestreitet er. Er entschuldigt sich bei den Eltern des Opfers. •Dienstag, 19.3.2019 Parallel zum Mordprozess im Fall Susanna beginnt gegen Ali B. vor dem Landgericht ein Prozess wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen. Die Öffentlichkeit wird von dem Verfahren ausgeschlossen. •Mittwoch, 27.3.2019 Bei einem Ortstermin zeigt der Angeklagte den Tatort, wo er mit Susanna in der Nacht ihres Todes war. Die Leiche der 14-Jährigen war in einem Waldstück neben der Bahnstrecke nahe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim in einem Erdloch vergraben gefunden worden. •Mittwoch, 26.6.2019 Nach Einschätzung einer Gutachterin sind von dem Angeklagten weitere schwere Sexualstraftaten zu erwarten. Die Expertin bescheinigt dem irakischen Flüchtling eine schwere Persönlichkeitsstörung. •Dienstag, 2.7.19 Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine lebenslange Haftstrafe für Ali B.. Die Anklagevertretung beantragt zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit so gut wie ausgeschlossen. Die Verteidigung verzichtet auf einen Strafantrag. •Mittwoch, 10.7.2019 Nach rund vier Monaten Verhandlungen wird das Urteil vor dem Wiesbadener Landgericht im Mordfall Susanna gesprochen. |