#13: Nur weil manche Regelungen seit Generationen gesichert sind, heißt es noch lange nicht, dass bis in alle Ewigkeit fortbestehen. So gab es bspw. für Arbeitnehmer Jahrzehnte eine Berufsunfähigkeitsrente. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gesetzgeber entschieden hat, diese BU-Rente für alle Jahrgänge jünger als 1961 ersatzlos zu streichen. Dafür führte er dann die Erwerbsminderungsrente ein, die 21% (halbe) bzw. 42% (volle) vom letzten Nettoeinkommen absichert. D.h. für fast alle Hartz IV und was noch viel schlimmer ist, sie wird quasi nur gezahlt, wenn man schon halb tot ist und nicht wenn man BU. Also The Hope, Dein Name ist Programm. Glück auf!
#14: Natürlich gibt es Selbständige und Freiberufler, die Stundensätze erzielen, mit denen sie sich ein KTG im Vollkaskomodus leisten können. Es gibt aber auch Hunderttausende, deren Einnahmen nicht einmal ausreichen, ihre Krankenversicherung zu zahlen. Obwohl wir in D eine Krankenversicherungspflicht haben, gibt es einige Hunderttausend Personen ohne KV. Davon sind ca. 90% Selbständige, die aus der PKV (außer Notfallmaßnahmen) herausgefallen sind, weil sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen konnten. Und dass obwohl sie vorher versucht haben ihre Beiträge durch extreme Selbstbeteiligungen und Leistungseinschränkungen zu minimieren. Soviel zu den Stundensätzen vieler Selbständiger. |