In einer aktuellen Pressemitteilung bemerkt Tipi, man könne „direkt und ganz konkret etwas gegen die Verharmlosung der salafistischen Terroristen machen, indem wir die Sympathiewerbung für Terrorgruppen wieder als Straftat in den Gesetzestext aufnehmen. Die gravierenden handwerklichen Fehler der rot-grünen Regierung in ersten Jahren des neuen Jahrtausend, machen sich heute leider deutlich bemerkbar. Damit hat man der inneren Sicherheit in Deutschland und der Sicherheit unserer Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen”, kritisierte Tipi die viel zu lockere, gesetzliche Fassung.
Der Bundesgerichtshof hatte in Folge der Gesetzesänderung in seiner Begründung mitgeteilt, dass ein allgemein gefasster Aufruf, sich an nicht näher bezeichneten terroristischen Aktivitäten zu beteiligen, nicht mehr als Straftat ausreiche. Dasselbe gelte für die Aufforderung, sich am Dschihad zu beteiligen.
„Wir brauchen daher sowohl ein Verbot von Symbolen und Fahnen der IS als auch wieder eine Verschärfung des Gesetzestextes, um auch gegen die Unterstützerszene der salafistischen Extremisten vorgehen zu können”, forderte Tipi, der inzwischen für seine Vorschläge auch aus dem Lager der SPD Zustimmung bekam. |