und übermorgen steht in den Sternen. Bekannt ist aber schon das (Abgeltungs-)Steuerrecht. Und da brauch ich noch ein wenig Nachhilfe. Irgendwer hat mal geschrieben, dass Altaktionäre (vor 2009) am besten die Bezugsrechte verkaufen. Der Erlös ist abgeltungssteuerfrei. Würde man die Bezugsrechte ausüben, hätte man einen beschissenen Einstandskurs, steuerlich gesehen. (Der steuerlich Beschissene ist dabei der Aktionär.)
Aktionäre, die nach 2009 gekauft haben, fahren günstiger, wenn sie Aktien beziehen. Ich hab nur vergessen, warum. Kann mich jemand aufschlauen? |