Für mich ist es nun nach Genf und Haager Definition ein Kriegszustand erreicht.
Es wird mit schweren Waffen gekämpt. Die gegnerischen Parteien sind militärisch ausgebildet und gerüstet.
Die gegnerischen Parteien werden von verschiedenen Staaten finanziert. Dieses gilt auch für die zum Krieg zugehörige Propagandameldungen.
Somit sind auch Asylanträge aus d. Ukraine aus meiner Sicht Zulässig. |