Beamte, die Maden im Speck

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neuester Beitrag: 03.09.23 17:43
eröffnet am: 24.03.13 14:58 von: deluxxe Anzahl Beiträge: 1354
neuester Beitrag: 03.09.23 17:43 von: Bavarese Leser gesamt: 216982
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14.05.18 13:43
1

37163 Postings, 5128 Tage NokturnalIch bin durchaus bei dir....

unterstelle aber eher Ahnungslosigkeit und Ignoranz gegenüber Absicht.  

14.05.18 13:48
1

11516 Postings, 8417 Tage der boardaufpasserLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 14.05.18 21:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß

 

 

14.05.18 21:49
2

11516 Postings, 8417 Tage der boardaufpasserich wiederhole das gerade durch zwergnase gelöscht

e Posting (im Grunde ganz unnötig!) - nun aber seine eindeutige Beanstandung habe ich korigiert (unkenntlich gemacht)



Gut jetzt, Posting #1227 nochmal (es war Bezug zu noks Ausführungen)


Die Titelleiste:
Inzwischen wird schon fast alles "verwässert"


der Text im Textfeld:
Arbeitnehmerrechte (was ist das?), zensur schlägt nur so um sich um, "XXX". und political correctness überall (sonst Sanktionen aller Art) - im Netz der NWDG (Heiko Maas's Netzwerkdurchsetzungsgesetz) - und und und ...




Naja, die sind glaube ich nicht so dumm (aber sich so zu stellen ist bequem)
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)

14.05.18 22:02
2

65 Postings, 2395 Tage M13021989Vorteile von Beamten

Beamte können vor allem jetzt während der Flüchtlingskrise profitieren, da jetzt besonders viele administrative Kapazitäten gefordert werden. Kein Wunder, dass es ihnen jetzt finanziell so gut geht. Schaut euch zum Beispiel die Krankenkassen-Konditionen für Beamte an (z.B. auf https://www.nextli.de/rechner-private-krankenversicherung-pkv/ ). Was die alles bekommen, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, schnelle Termine beim Facharzt... Während unsereiner im Krankenkassensystem ein Bürger zweiter Klasse ist...  

14.05.18 22:13
2

179550 Postings, 8440 Tage GrinchGenau du Held...

darum geht ein Beamter auch immer in Vorleistung wenn er zum Arzt geht. Viel Spaß wenn du mal so ein Einbettzimmer aus eigener Tasche vorauszahlst. Und dann gibt's irgendwann die Beiträge für Alte. Ui da haste dann aber mal Spaß. Kannste schön alles vorstrecken und darfst dann bei der Krankenkasse vorsprechen, die das nur aufgrund des Beihilfebescheides bearbeitet... und jetzt kommt der richtige Spaß... Die Beihilfe will erstmal die Regulierung der PKV sehen...


Also: Wenn man keine Ahnung hat... einfach mal die Kresse halten!
 

14.05.18 22:19
4

11516 Postings, 8417 Tage der boardaufpasserwarum beleidigst du grinch andere? Vielleicht hat

er eine komplette Ahnung zum Thema und du wie sonst immer gar keine?



Also es stimmt wirklich: wenn man keine Ahnung hat... einfach mal die Xresse halten!
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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)

15.05.18 05:29
2

58425 Postings, 5119 Tage boersalinoWahlleistungen - stationäre Behandlung

2001 wurden in Nds die Erstattungen für Wahlleistungen durch die Beihilfe (Chefarztbehandlung, 2-Bettzimmer, nette Nachtschwestern) aus Kostengründen ersatzlos gestrichen. Man konnte dies durch eine teure Aufstockung bei der PK kompensieren - viele (auch ich) haben darauf verzichtet.

Bei ambulanten Behandlungen in einer Klinik blieb alles beim Alten.

Die Erstattungen der Beihilfe orientieren sich nicht an denen der PK - eher andersherum!

Der Beamte hat im Gegensatz zum gesetzlich Versicherten die Rechnungen zu begleichen - dabei sieht er übrigens genau, was alles so repariert worden ist. Für diese Rechnungen gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von 4 Wochen. In dieser Zeit sind die Anträge Bei PK und Beihilfe (sogar in den Ferien) längst bearbeitet (in Aurich übrigens mit spitzer Feder) und das Geld auf dem Konto gelandet.
Ob das jetzt mit der letzten Rechnung über 18.000 € für einen stationären Aufenthalt alles reibungslos klappen wird, bereitet mir trotz allem durchaus schlaflose Nächte.  

15.05.18 07:56
3

9277 Postings, 3838 Tage Tomkatimmer wenn der grüne so einen stuss

vom stapel lässt, dann klingt das für nixblicker sogar relativ logisch, weil er viel fachjargon einflechtet.

würde ja gerne mal wissen aus welcher galaxie der wirklich kommt :)))))  

15.05.18 07:58
4

9277 Postings, 3838 Tage Tomkatund an dem planlosen gesabbel merken

sogar nixblicker: der grüne ist alles aber nicht pk versichert *ggg*

was für ein armer aufschneider :))))  

15.05.18 12:26

11516 Postings, 8417 Tage der boardaufpasseralg.2 und pk? toooooom ....... ;)

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Napoleon Bonaparte über die Deutschen
(frag' bei google)

15.05.18 13:05
2

9277 Postings, 3838 Tage Tomkatnein ba ...

vorstand von soner versicherungsbude in wü neben dem büdchen ...  

16.05.18 22:33

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeErschreckend - nur 15 Mio Nettosteuerzahler!

https://youtu.be/Oh4gqfFmKDg

Das Land wird vor die Hunde gehen.  

16.05.18 22:36

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeErschreckend - nur 15 Mio Nettosteuerzahler!

16.05.18 22:48

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeDas Alimentationsprinzip - die Rundumversorgung

Das  Alimentationsprinzip  und  die  Fürsorge  garantieren  dem  Beamten  einen angemessenen  Unterhalt  auch  in  besonderen  Lebenslagen  (BVerfGE  106, 225,  232). Sie  umfassen  nicht  die  Gewahrung  von  z. B.  Ortszulagen.

Welche  Alimentation  angemessen  ist,  bedarf  der  Konkretisierung  durch  den Gesetzgeber  und  ist  von  den  jeweiligen  Verhältnissen  abhängig.  Bei  der Bestimmung  der  Höhe  der  amtsangemessenen Besoldung  hat  sich  der Besoldungsgesetzgeber  an  der  Entwicklung  der  wirtschaftlichen  und finanziellen  Verhältnisse  sowie  dem  allgemeinen  Lebensstandard  zu orientieren.  

Das Alimentationsprinzip als verfassungsrechtliche Basis der Beamtenbesoldung  verpflichtet  den  Dienstherrn,  den  Beamten  und  seine Familie  lebenslang  zu  alimentieren  und  ihm  nach  seinem  Dienstrang,  nach  der mit  dem  Amt  verbundenen  Verantwortung  und  nach  der  Bedeutung  des Berufsbeamtentums  für  die  Allgemeinheit  entsprechend  der  Entwicklung  der allgemeinen  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Verhältnisse  und  des allgemeinen  Lebensstandards  einen  angemessenen  Lebensunterhalt  zu gewähren.

Die  Angemessenheit  der  Alimentation  des  Beamten  bestimmt  sich  auch  durch ihr Verhältnis  zu  den  Einkommen,  die  auf  Grundlage  vergleichbarer Ausbildung  bei  entsprechend  erbrachten  Tätigkeiten  außerhalb  des öffentlichen  Dienstes erzielt werden  (vgl. BVerfGE  114,  258,  293  f.).

Unter  Gleichheitsaspekten  kann  das  Bundesverfassungsgericht,  sofern  nicht von  der  Verfassung  selbst  getroffene  Wertungen  entgegenstehen,  nur  die Überschreitung  äußerster  Grenzen  beanstanden,  jenseits  derer  sich gesetzliche  Vorschriften  bei  der  Abgrenzung  von  Sachverhalten  als  evident sachwidrig  erweisen  (vgl.  BVerfGE  65,  141,  148  f.;  110,  353,  364  f.).  Es  kann nicht  prüfen,  ob  der  Gesetzgeber  die  gerechteste,  zweckmäßigste  und vernünftigste  Lösung  gewählt hat  (vgl. BVerfGE  103,  310,  320).

Der  Beamte  muss  über  ein  Nettoeinkommen  verfügen,  das  seine  rechtliche und  wirtschaftliche  Sicherheit  und  Unabhängigkeit  gewährleistet  und  ihm  über die Befriedigung  der  Grundbedürfnisse  hinaus  einen  seinem  Amt angemessenen  Lebenskomfort  ermöglicht  (vgl.  BVerfGE  8,  1,  14;  114,  258, 287).

Bei  der  Bemessung  des  Nettoeinkommens  können  unterschiede  in  der Belastung  von  Bedeutung  sein.  So  sind  die  den  Beamten  treffenden Unterhaltslasten  realitätsgerecht  zu  berücksichtigen.  Die  Bezüge  sind  so  zu bemessen  dass  Beamte  der  gleichen  Besoldungsstufe  sich  in  der Lebenswirklichkeit  ohne  Rücksicht  auf  die  Größe  der  Familie  annähernd  das Gleiche  leisten  können  muss (vgl. BVerfGE  44,  249,  267;  81,  363,  376).

Der  Gesetzgeber  überschreitet  seinen  Gestaltungsspielraum,  wenn  die  Höhe der  Bezüge  den  tatsächlichen  Unterhaltskosten  nicht  mehr  entspricht  und  der Beamte  so  mit  wachsender  Kinderzahl  den  ihm  zukommenden Lebenszuschnitt (Lebensstil) nicht  mehr  erreichen  kann  (vgl.  BVerfGE  99,  300,  316).


Das Prinzip  der  amtsangemessenen  Alimentation  verlangt  in  einem  solchen  Fall zusätzliche Leistungen, um  die  Auszehrung  der  allgemeinen Gehaltsbestandteile  durch  Unterhaltsleistungen  zu  verhindern  (BVerfGE 44, 249,  275).

Das Ergebnis findet man dann hier:

http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/485/...ls-alle-anderen/  

17.05.18 09:09
1

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeDie Anderen sind etwas gleicher als gleich

Von einer systematischen Bevorzugung gegenüber allen anderen Berufsgruppen steht im Grundgesetz allerdings nichts. Dabei ließen sich die gröbsten Ungerechtigkeiten vergleichsweise einfach beseitigen. Dazu einige Vorschläge für Sofortmaßnahmen:

Die Höhe der Pensionen muss an das Niveau der Renten angepasst werden. Die bereits beschlossenen Rentenkürzungen sollten wirkungsgleich in das Beamtenrecht übertragen werden.

Wehr- und Zivildienstzeiten sollten bei Rentnern und Pensionären im vollen Umfang angerechnet werden. Die vorgezogenen Altersgrenzen für bestimmte Beamte gehören gestrichen.

Die Beitragsmessungsgrenzen für Angestellte sollten analog auf für Staatsdiener gelten. Sämtliche Veränderungen der Beitragssätze zu den Sozialversicherungen sowie Leistungskürzungen für Arbeitnehmer müssen äquivalent auch auf Beamte angewendet werden.

Die Familienzuschläge für Beamte müssen an alle Bürger gezahlt oder abgeschafft werden. Das Elterngeld darf nicht höher sein als bei Arbeitern oder Angestellten. Es kann nicht sein, dass Beamtenkinder mehr wert sind als andere.

Die Beihilfe, also die staatliche Krankenfürsorge für Beamte, hat heute keine Berechtigung mehr. Sie gehört übrigens nicht zu den "hergebrachten Grundsätzen" des Beamtenrechts und könnte mit einfacher Mehrheit im Bundestag gestrichen werden.

Um den Progressionsvorteil bei der Einkommensteuer zu mildern, sollten Beamteneinkommen für die steuerliche Veranlagung fiktiv um 25 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig müssten sämtliche staatliche Alimentationsleistungen der Einkommensteuer unterliegen - entsprechend der Behandlung der "geldwerten Vorteile" bei Arbeitnehmern.

Die Doppelbesteuerung von Rentnern sollte durch die Einführung entsprechender Freibeträge vermieden werden.

Die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sollten auch für Beamte gelten.

2004 wurde das Sterbegeld in Deutschland abgeschafft - außer für Beamte und Abgeordnete. Auch hier sollte gleiches Recht für alle gelten.  

23.05.18 23:26

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeDer Bürger und Wähler will und muss verarscht

werden!

“Größter Einzeletat bleibt der Haushalt des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit knapp 140 Milliarden Euro.“

Das ist noch nicht mal die Hälfte, was das deutsche Beamtentum kostet.

https://mobil.stern.de/news/...e-von-341-milliarden-euro-7968082.html

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/...fuer-den-staat-15284814.html

Fazit: Man könnte genauso gut behaupten, die Kriminalitätsrate sei gesunken ...  

27.05.18 00:11
1

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeTanken? Dreimal könnt ihr raten, wo das Geld

hingeht.

Allein 41 Milliarden Euro macht die Mineralölsteuer aus - natürlich ohne den zusätzlichen Aufschlag der Mehrwertsteuer.

Bezahlt wird der Sprit übrigens von Einkommen, welches ebenfalls versteuert wurde.

https://www.welt.de/wirtschaft/article173181909/...eit-14-Jahren.html

https://www.welt.de/wirtschaft/article126829990/...te-Weltspitze.html



 

27.05.18 00:47

11870 Postings, 6744 Tage deluxxe45.000,- € Einstiegsgehalt - wie schrecklich

27.05.18 22:18

6969 Postings, 2679 Tage Val Venis40% falsche Asylbescheide im BAMF

das die dafür noch Geld kriegen...  

30.05.18 23:18
2

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeVerwöhnte und sorgenfreie Beamte leben länger

als Durchschnittsdeutsche.

30 Urlaubstage, keinen Stress, gut geregelte Arbeitszeiten, mental sorgenfrei, keine körperlich schwere Arbeit und private Krankenversorgung.

“Seit 2014 gibt die Stadt alljährlich ein externes Gutachten zu den zukünftigen Pensionskosten in Auftrag. Der Gutachter, der diesmal die Prognose erstellte, errechnete eine Lücke von 3,3 Milliarden Euro. Begründung: Er legte nicht die Standard-„Sterbetafeln“ zugrunde, sondern orientierte sich an der tatsächlichen Lebenserwartung Hamburger Beamte. Und die leben länger als der Durchschnittsdeutsche.“


https://mobil.mopo.de/hamburg/...ginalReferrer=http://www.google.com/
 

05.06.18 22:50

11870 Postings, 6744 Tage deluxxe55% Durchschnittssteuer in Deutschland

So funktioniert der Sozialismus

12,6 Millionen Nettosteuerzahler.

Und die großen Ausgabeposten kommen erst noch ...

https://www.liberale.de/content/...er-werden-abkassiert-wie-nie-zuvor  

10.06.18 12:41
2

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeNagen am Hungertuch

"Wir übernehmen, wie im Koalitionsvertrag auch schon angekündigt, (!!!!!)natürlich(????) wieder die Tarifabschlüsse, die jetzt demnächst wieder anstehen", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag. "Wir legen dann noch zweimal zwei Prozent drauf." Das soll zum 1. Juli 2019 und ein Jahr später der Fall sein.“

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/...nland-pfalz-100.html

Tarifabschlüsse der Streikenden automatisch übernehmen?
Wenn also die untersten Entgeltgruppen wie Kita-Erzieherinnen im öffentlichen Dienst medienwirksam streiken, um bei der steuerzahlenden Bevölkerung Solidarität hervorzurufen,

wird dieser Tarifabschluss dann automatisch auch auf die Besoldungsstufen A16 und W3 übertragen.

Wieso heben dann Beamte das fehlende Streikrecht als Nachteil hervor???
Es ist eh völlig entbehrlich, dass übernehmen für sie ja die Kita-Erzieherinnen ...

https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenbesoldung/rheinland-pfalz.html
 

10.07.18 15:46
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11870 Postings, 6744 Tage deluxxeAn alle Steuerlemmis mit Grundsicherungsanspruch

Hier wird erklärt, warum Beamte nicht selbst streiken müssen.
Das überlassen sie besser den untersten Entgeltgruppen im Öffentlichen Dienst.
Vermeintlich bemitleidenswerte Kita-Erzieherinnen sind da deutlich effektiver.

Tarifabschluss 2018 wird übertragen

Am 20. Juni 2018 hat das Beteiligungsgespräch zum Entwurf des „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020“ stattgefunden. Mit dem Gesetz soll das Volumen des Tarifabschlusses aus dem April 2018 (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD)
zeit- und wirkungsgleich(!) auf die Beamten und Versorgungsempfänger = Pensionäre übertragen werden.

Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:

2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
3,09 Prozent zum 1. April 2019
1,06 Prozent zum 1. März 2020“

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/...t-werden_144_456002.html  

10.08.18 08:33
1

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeHoppla, da hat man mal was durchsickern lassen

In Beitrag  #1191 errechnete ich für die jährlichen Beamtenpensionen einen Betrag  von 58,697 Milliarden Euro.

https://www.ariva.de/forum/...den-im-speck-479513?page=47#jumppos1191

Und nun - man höre und staune -
wurden die Zahlen für 2017 herausgegeben, die zu einhundert Prozent aus steuerlichen Mittel finanziert werden:

57,700 Milliarden Euro - rein nur für die Pensionen

https://m.focus.de/politik/deutschland/...-ausgegeben_id_9357751.html

2018 wird der Betrag durch die steigende Anzahl an Pensionären und durch die vom Öffentlichen Dienst erstreikten Anpassungen, noch höher sein.

Die Gesamtkosten des deutschen Beamtentums samt aktiver Besoldung, Gesundheitsvorsorge, Familien- und Kinderzuschläge sowie sonstige Vergünstigungen von insgesamt ca. 250 bis 280 Mrd Euro gibt man nach wie vor nicht bekannt.
Ähnliche Beträge dürften auch für den personell größeren Öffentlichen Dienst anstehen, obwohl der pro Person den Steuerzahler teils deutlich günstiger kommt, nicht nur wegen der teilweisen Gegenfinanzierung (z.B. durch Gebühren für Dokumente, Müllabfuhrgebühren, Fahrkarten für den ÖPNV etc.)  

11.08.18 08:47

11870 Postings, 6744 Tage deluxxeBeamtenstatus, ein lukratives Privileg

dessen Entziehung man sogar als wirksame Sanktion sieht.

Nach dem Motto, wer nicht spurt, den entziehen wir die goldenen Fleischtöpfe.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/...-verlieren-15731995.html  

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