Löschung

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neuester Beitrag: 08.07.12 03:19
eröffnet am: 05.07.12 17:33 von: imnotbanksy Anzahl Beiträge: 50
neuester Beitrag: 08.07.12 03:19 von: imnotbanksy Leser gesamt: 5020
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bewertet mit 11 Sternen

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05.07.12 17:33
11

1448 Postings, 5151 Tage imnotbanksyLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 06.07.12 11:50
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Contenance bitte.....

 

 
Seite: 1 | 2  
24 Postings ausgeblendet.

06.07.12 08:09

19524 Postings, 8946 Tage gurkenfredder grüne hat gesprochen. amen.

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Wir brauchen mehr Guidos!!!

06.07.12 08:10

1524 Postings, 9129 Tage HerreroTag im Kalender ankreuzen...

Der Grinch schreibt mal was sinnvolles...  

06.07.12 08:13

12950 Postings, 6563 Tage kostoleni#15 John Lennon lebt.

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This is the strangest life I've ever known.

06.07.12 08:14

4008 Postings, 5428 Tage Moe SzyslakImnotbanksy hatte doch in #10 gesagt...

er hatte nur Teilkasko. Wenn die Versicherung nicht zahlt muss er ja was fahrlässiges oder grob fahrlässiges getan haben.  

06.07.12 08:15
1

4008 Postings, 5428 Tage Moe Szyslak#15 is nich John Lennon...

das is John Pennen, so müde wie der aussieht.  

06.07.12 08:17
1

12950 Postings, 6563 Tage kostolenider Mann ist j auch schon über 70.

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06.07.12 08:18
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59073 Postings, 9004 Tage zombi17Es gibt da aber schon noch ein paar Ausschlüsse

Wenn man aus einer Kurve fliegt, mitten im Sommer, weit und breit kein Eis auf der Strasse, fragt sich die Versicherung schon wie das passieren konnte.
Vor allem, wenn alle anderen Autos nicht aus besagter Kurve fliegen.
Dann gibt es noch Einschränkungen bei Konsumvergehen, Tüv abgelaufen und was weiß ich noch.  

06.07.12 08:21

7216 Postings, 7759 Tage Crossboy@Grinch in #25: ausser bei GF...

06.07.12 08:22

179550 Postings, 8696 Tage GrinchGrobe Fahrlässigkeit muss ihm allerdings bewiesen

werden.

Alles in allem einfach mal ein Bedingungswerk lesen dann sollte das schon klar sein.
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06.07.12 08:23
1

179550 Postings, 8696 Tage GrinchCrossboy, die GF kannste sowieso ausschliessen

lassen.

Nennt sich im Vers. Schein: "Ausschluss der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit"
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06.07.12 08:25

179550 Postings, 8696 Tage Grinch"bei" nicht "auf"...

sorry... trink grade mein Abschiedsbierchen!
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06.07.12 08:27

4008 Postings, 5428 Tage Moe SzyslakDann Vorsicht...

den Abschlussbierchen schließt den Ausschluss der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit aus.  

06.07.12 08:29
2

179550 Postings, 8696 Tage GrinchDAS is wieder ein anderer Teil...

ausgeschlossen sind übrigens bei allen Versicherungenteilen das Führen des Fahrzeuges zu einem Zeitpunkt, als das Führen gesetzlich untersagt war. Suff, kein Lappen etc. Ausnahme bildet hier die Alkoholfahrt in der K-Haft. Da wird im Aussenverhältnis geblecht und im Innenverhältnis dann bis 5.000 EUR Regress genommen.
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06.07.12 08:29

3678 Postings, 5911 Tage karasswer nicht fahren kann

soll besser laufen

 

06.07.12 08:30
1

4308 Postings, 8862 Tage NukemFaules Pack

Mich kotzen die Drecks-Auto Fahrer auch an. Die Fahrradwege sind leer, weil das faule BRD Pack in den Stahlkästen sitzt.  

06.07.12 08:33

58425 Postings, 5375 Tage boersalinoMan sollte sein Können und sein Fahrzeug

einfach kennen. Grenzen sollte man beachten, bevor sie einem gesetzt werden.  

06.07.12 08:33
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179550 Postings, 8696 Tage GrinchSonst noch unklarheiten oder kann ich mich

wieder meinem Bierchen widmen???
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06.07.12 08:38

58425 Postings, 5375 Tage boersalinoAm 12.05.12 wurde in der Gemeinde

Scheeßel ein 200 PS starker MB nach zu schneller Kurvenfahrt zerlegt.
Ach ja, ... die beiden Insassen auch.  

06.07.12 08:45
1

Clubmitglied, 51204 Postings, 9082 Tage vega2000Beim Trabbi hätten dazu 30km/h gereicht,

der Platz wie eine Seifenblase!
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Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr zur Hand geht

06.07.12 08:51

58425 Postings, 5375 Tage boersalinoDie Kurve ist aber auch tückisch:

Gut einzusehen, aber asymmetrisch zu lang gezogen. Üben !!!  

06.07.12 09:06

24273 Postings, 9325 Tage 007BondErgänzung:

2. Teilkasko zahlt z. B. auch den Schaden bei Diebstahl. Darüber hinaus in den meisten Fällen die Kosten bei Glasbruch (Scheiben, Scheinwerfer etc.)

Abhängig von dem zu erstattenden Schaden ist auch die Höhe der Selbstbeteiligung. Berücksichtigen sollte man insbesondere bei geringen Schäden auch, ob die Meldung eines Schadens an den Versicherer überhaupt wirtschaftlich ist -> Stichwort Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes im Schadensfall.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Fahrer z. B. einen Schaden in Folge grober Fahrlässigkeit begangen hat, alkoholisiert gefahren war oder unter Drogeneinfluss stand.  

06.07.12 09:08
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179550 Postings, 8696 Tage GrinchTeilkasko hat keinen Schadenfreiheitsrabatt.

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06.07.12 09:09

24273 Postings, 9325 Tage 007BondAber die Vollkasko -

der zweite Abschnitt ist allgemein gehalten und bezieht sich nicht auf den ersten.  

06.07.12 11:06

19524 Postings, 8946 Tage gurkenfredwas ihr alles wisst.....

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Wir brauchen mehr Guidos!!!

08.07.12 03:19

1448 Postings, 5151 Tage imnotbanksychartgranate du kleiner Balotelli

du und deine Contenance..^^  

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