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cdv Software Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges cdv Software Entertainment AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. 37q Abs. 2 WpHG 16.03.2011 13:00 -------------------------------------------------- Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum 31.12.2007 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 der cdv Software Entertainment AG fehlerhaft sind: 1. In der Konzernbilanz sind unter der Position immaterielle Vermögenswerte erfasste Geschäfts- oder Firmenwerte insgesamt um rund 4,1 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen, weil die Anschaffungskosten von drei Unternehmenszusammenschlüssen fälschlicherweise nicht mit dem Börsenkurs der ausgegebenen Aktien bewertet wurden. Dies verstößt gegen IFRS 3.24 (2004) i. V. m. IFRS 3.27 (2004), wonach die Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses aus dem zum Tauschzeitpunkt veröffentlichten Börsenkurs der entrichteten Eigenkapitalinstrumente zu ermitteln sind und kein äußerst seltener Fall vorliegt, der ein Abweichen von diesem Grundsatz rechtfertigt. 2. In der Konzernbilanz sind die immateriellen Vermögenswerte und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung das Ergebnis nach Steuern in Höhe von jeweils ca. 2,7 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen, da bereits verkaufte Lizenzrechte nicht ausgebucht wurden. Dies verstößt gegen lAS 38.112 (a) (2004) i. V. m. lAS 38.113 (2004), wonach ein immaterieller Vermögenswert bei Abgang erfolgswirksam auszubuchen ist. 3. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist das Ergebnis nach Steuern um rund 0,4 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen, weil Marketingausgaben der 100%igen Tochtergesellschaft cdv Software Entertainment USA Inc. in dieser Höhe unzulässigerweise aktiviert wurden. Dies verstößt gegen lAS 38.68 (2004) i. V. m. lAS 38.69 (c) (2004), wonach Ausgaben für Werbekampagnen und Maßnahmen der Verkaufsförderung als Aufwand zu erfassen sind. 4. Der Konzernanhang weist folgende Fehler auf: a. Es fehlen notwendige Angaben zum Erwerb der Madrics Media S.A.S., Paris, welche die cdv Software Entertainment AG vor der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses erworben hat. Dies verstößt gegen IFRS 3.66 (b) (2004) i. V. m. IFRS 3.71 (2004), 3.67 (2004), wonach der Erwerber im Konzernanhang Informationen zu einem Unternehmenserwerb offen zu legen hat, wenn der Erwerb vor der Freigabe zur Veröffentlichung des Abschlusses erfolgte. b. Folgende notwendige Angaben zum Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte fehlen: i. Entgegen lAS 36.134 (a) wurden die Buchwerte der den beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Handelswarengeschäft und Publishinggeschäft zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte nicht angegeben. ii. Entgegen lAS 36.134 (c) wurde die Grundlage, auf der die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt wurden, nicht angegeben. iii. Entgegen lAS 36.134 (d)(iii) wurde der Zeitraum, für den die Unternehmensleitung die Cashflows geplant hat, nicht angegeben. iv. Entgegen lAS 36.134 (d)(iv) wurden die im Rahmen des Wertminderungstests verwendeten Wachstumsraten zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen nach dem Detailplanungszeitraum nicht angegeben. 5. Der Konzernlagebericht weist folgenden Fehler auf: Die Aussage des Unternehmens, dass die enorme Ergebnisverbesserung innerhalb von 12 Monaten in Verbindung mit der gelungenen Umsatzsteigerung eindrucksvoll die Akzeptanz des neuen, innovativen Geschäftsmodells der cdv unterstreiche, ist falsch, da die von dem Unternehmen im Konzernlagebericht dargestellte Steigerung des operativen Ergebnisses von minus 7,9 Mio. EUR im Jahr 2006 auf rund 2,4 Mio. EUR im Jahr 2007 im Wesentlichen auf andere Faktoren zurückzuführen ist. Die Ergebnisverbesserung beruht a. in Höhe von rund 3,1 Mio. EUR auf geringeren Abschreibungen als im Vorjahr, davon rund 1,5 Mio. EUR niedrigere außerplanmäßige Abschreibungen als im Vorjahr, b. in Höhe von rund 3,2 Mio. EUR auf einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge, insbesondere der 'Erträge aus Verkäufen von Unternehmensanteilen und Spiellizenzen' (Anstieg um rund 2,5 Mio. EUR) und der 'Erträge aus Vertragsstrafen und Abtretung von Rechten' (Anstieg um rund 0,6 Mio. EUR), und c. in Höhe von 2,9 Mio. EUR nicht auf den im Konzernlagebericht beschriebenen geschäftlichen Aktivitäten des 'neuen Geschäftsmodells', sondern auf zwei sofort erfolgswirksam erfassten Verträgen aus Dezember 2007, aus denen die cdv Software Entertainment AG zu keiner Gegenleistung verpflichtet war. Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 16.03.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de |