Meine Meinung zum dem Statement von Dr. Ahrendt:
1. Der Brief ist seit langem allseits bekannt und enthält keine nicht ohnehin schon Jedem bekannten Informationen. Daher ist die auf gut deutsch "kalter Kaffee"
2. Die Aussage: "Da im hiesigen Verfahren schon für die Insolvenzgläubiger lediglich eine minimale Quote erwartet wird, wird es einen Liquidationserlös für die Aktionäre jedenfalls nicht geben." bezieht sich natürlich nur auf die direkt aus der AG generierbaren möglichen Verwertungserlöse (hiesiges Verfahren!!!). Da die AG ohnehin nur als Verwaltungskopf -sprich Mutter & Holding - aktiv war, sind dort selbstverständlich keinerlei Werte aus dem Anlagevermögen existent, die in irgendeiner Form zu verwerten wären bzw. woraus Liquidität generiert werden könnte. Die AG ohne ihre Tochter bzw. ihre 100%ige Beteiligung als solches ist nur eine leere Hülle, aber dies ist wie gesagt üblich bei solchen Konstruktionen und auch absolut Jedem schon bekannt, der sich mit den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen bei Thielert befasst hat. Dies ist im Übrigen auch der Grund, warum vom IV Dr. Ahrendt im Gegensatz zum IV der 100%igen Tocher (GmbH, IV Kübler) in den Medien bzw. an Statements noch nichts zu hören war, denn die AG zu verwalten sowie Aktivitäten zu vollbringen und aus einer Hülle Werte zu generieren ist nicht möglich.
Und da sich der IV Dr. Ahrendt nur und ausschließlich zu seinem Verwaltungsvorgang zu äußern hat bzw. dies nur darauf bezogen darf, gibt er die einzig richtige Aussage, nämlich dass aus den in der AG befindlichen Wertgegenständen keine Erlöse generiert werden können und dann entsprechend davon auch die Aktionäre nicht profitieren können (aber dies ist doch hoffentlich hier schon jedem seit Eröffnung der Insolvenzverfahren bekannt). Ausgenommen von seinen Äußerungen ist natürlich die GmbH, da er sich dazu nicht Äußern darf, da diese eben vom Kübler verwaltet wird. Dieser hat sich Ende des letzten Jahres auch eindeutig geäußert und hier wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein freier Überschuss hängen bleiben, denn es wird über die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und Verpflichtungen aus L+L hinaus noch ein Kaufpreis gezahlt, der 80 Mio. € deutlichst übersteigt. Von diesem Wert geht noch die IV-Gebühr von 10% ab und der Rest ist der Ertrag, der dann als Überschuß bei der GmbH zu verzeichnen ist. Diesen hat dann der Kübler quasi akquiriert und dieser Betrag geht dann 1:1 an die AG, womit die Aktionäre über diesen Weg dann befriedigt werden. Ergo hat richtigerweise die Quote akquiriert aus seinem Verfahren (was dann der AG zu Gute kommt) - wohingegen der Dr. Ahrendt im Rahmen seines eig. Verfahrens quasi keine Quote erlöst. Insofern ist die Aussage vom Dr. Ahrendt korrekt, aber nicht gleichzustellen damit, dass die Aktionäre in Summe auch leer ausgehen (denn dies wird über die GmbH geregelt). Juristen formulieren nur kurze und knappe Statements zu ihrem eigenen Fall und dies ist in dem Brief erfolgt. Darüber hinausgehende Erklärungen sind nicht Bestandteil des Insolvenzverwaltungsauftrages und der sich daraus ergebenen direkten Kommunikationsverpflichtungen.
3. Die Einstellung des handels am geregelten Markt bedeutet zudem auch nicht, dass die Aktie von der Börse genommen wird. Die Aktie kann selbstverständlich dennoch weiter über die Börsen gehandelt werden. Was der Dr. Ahrendt gemacht hat, war m.E. dennoch richtig und konsequent. Den er hat sich nur und ausschließlich auf sein Verfahren zu konzentrieren und dabei die Einnahmen zu maximieren und die Ausgaben zu minimieren, so dass er den Gläubigern gegenüber das maximalst Mögliche herausholen kann. Also auch hier: Kein Grund in Hektik zu verfallen.
4. Natürlich weiß auch der Investor, dass er im Rahmen des Investorselektionsprozesses in Konkurrenz mit anderen Interessenten steht. Dies hat der IV Kübler ja mehrfach und mehr als deutlich kommuniziert. Damit weiß er auch, dass einer der wesentlichsten Faktoren für den Erfolg die Zahlung eines hohen Kaufpreises ist (zumindest ein Preis, der über den Durchschnittsgeboten der Konkurrenten liegen sollte, da ja auch pol. Faktoren hier mit reinspielen). Dieser Erlös geht dann in die AG und wird sich über den Aktienkurs abbilden. Selbst bei den 80 Mio., die Käbler als viel zu niedrig schon kolpotierte und unter Abzug der IV-Gebühren geht dann in die AG soviel, dass der Kurs mind. auf 3-4 € gehen wird. Deshalb wird der Investor vorher auch die Aktien zu aktuellen Kursen über den Markt erwerben, um über die Kurssteigerung dann sein Investment schon wieder tw. refinanzieren zu können.
Fazit: Der Brief ist bekannt, inhaltlich absolut korrekt und dennoch völlig unerheblich auf den Aktienwert der AG. In der Tat könnte die Aussage irreführend gewesen sein, dass aus seinem Verfahren die Aktionäre leer ausgehen, allerdings nur für die Leser des Briefes, die nicht mit der konstellation der GmbH als 100%ige Tochter und dem dort getrennt laufenden Verfahren mit IV Kübler vertraut sind. |