German Brokers AG (künftig firmierend als Sino-German United AG)
München
alte WKN: 580 180 / neue WKN: SGU 888 alte ISIN: DE0005801807 / neue ISIN: DE000SGU8886
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der German Brokers AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 15. Januar 2016 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Einziehung EUR 3.044.880,00 beträgt und in 3.044.880 auf den Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist, um EUR 2.740.392,00 auf EUR 304.488,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG (i) nach Auflösung der gesetzlichen, der Kapital- sowie der Gewinnrücklage und (ii) im Verhältnis 10:1, um in der Gesamthöhe von EUR 2.740.392,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 (in Worten: zehn) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurde am 23. Februar 2016 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen.
Mit Wirkung zum
2. März 2016
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 10:1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 1. März 2016.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 1. März 2016, abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0005801807) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000SGU8886).
Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Soweit ein Aktionär einen nicht durch zehn (10) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000SGU0TR0) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 16. März 2016
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000SGU0TR0) bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000SGU8886, Börsenkürzel GEBK) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 2. März 2016 aufgenommen.
München, im März 2016
German Brokers AG
Der Vorstand
Quelle : Bundesanzeiger |