Die Überschuldung wird - einfach ausgedrückt - anhand der Überschuldungsbilanz testiert. In dieser Bilanz stehen ALLE Vermögenswerte der AG mit einem Wertansatz drin, der auf Erfahrung von Juristen, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen etc. beruht.
Dabei bilden die Daten aus Vermögensübersicht, Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis sowie weiteren eingereichten Unterlagen die Grundlage. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat reichlich zu tun, bis das Insolvenzerfahren dann eröffnet wird.
"...ist am 30.04.2008, um 15:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Albert-Einstein-Ring 11/15, 22761 Hamburg bestellt."
"...wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2008, um 15:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet."
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
Im Insolvenzverfahren besteht eine Mitteilungspflicht fast ausschließlich nur gegenüber den Verfahrensbeteiligten, nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Wo veröffentlicht werden muss, sagt konkret die Insolvenzordnung. Dort nachlesen... |