Das wird deutlich, wenn man sich sein obiges Posting foldgenden Inhalts ansieht:
"12. das ganze ist völliger Quatsch obgicou 16.07.08 11:45
Naked Shortselling verbieten, aber Naked Buying (Aktienkauf auf Kredit) nicht. Die letzten lächerlichen Versuche, die Kurse zu stützen."
Gegen normales legales Shortselling, das mit einer Wertpapierleihe einhergeht, so wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist, ist nichts einzuwenden - denn das beugt dem Überzocken vor. Ähnliche gilt logischerweise auch für den Kauf auf Kredit, weil er Unterbewertungen entgegenwirkt. Beim Kauf auf Kredit kann man nicht mehr Aktien kaufen, als da sind. Und beim legalen Shortselling kann man nicht mehr Aktien verkaufen, als da sind. Damit ist bei diesen beiden Instrumenten ein extremer Auswuchs nicht möglich - obwohl es sicher auch Auswüchse gibt. Wie blödsinning es ist, nacktes Shorten mit dem Kauf auf Kredit zu vergleichen wird Euch sicher deutlich - denn da gibt es keine Grenzen, da man auch ein Vielfaches der existierenden Aktien verkaufen kann. Das geht beim Kauf auf Kredit bekanntlich nicht - die Aktienmenge, um die sich die Anleger streiten bleibt die gleiche. |