Begriffsstutzigkeit zu sein; das Wort Unbelehrbarkeit will ich mal noch nicht verwenden, sonst fühlt er sich gleich wieder beleidigt, was hier nicht meine Absicht ist.
Wenn allerdings seine Beleidigungen (vgl. dazu die Anmerkung von JP in # 64) kein Ende nehmen, muß ich mir zwangsläufig in Anlehnung an den Heise-Artikel auch rechtliche Schritte vorbehalten. Die Klardaten sind ja bei Ariva zu erlangen, falls nötig.
MfG kiiwii
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