Karlchen das kanns du bestimmt besser!
@maxperfomance Weder muss Gewaltanwendung im Spiel sein, noch Alkohol oder Drogen. Dass sich das Mädel u.U. als älter ausgegeben hat, als sie war, ist in einem entsprechenden Prozess zu würdigen und negiert zunächst einmal nicht zwingend den Grundsatz, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Ob Gewalt angewandt wird, mag für ein eventuelles Strafmaß relevant sein, ändert aber rein gar nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Handlung. Wo kämen wir denn da hin, wenn sich jeder Kindersch..... damit rausreden könnte, dass sich ihm eine "Kinder-N...e" freiwillig und unter falscher Altersangabe an den Hals geschmissen habe? Desweiteren Fakt ist, dass es zu sexuellen Handlungen mit einem (im juristischen Sinne) Kind kam, die von dessen Mutter zur Anzeige gebracht wurden. Soll die türkische Justiz ausschließlich auf der Grundlage der Beteurungen des Beschuldigten die Angelegenheit auf sich beruhen lassen? Nicht vergessen: auch eine Mutter hat Anspruch darauf, dass einem möglichen sexuellen Mißbrauch an ihrem Kind nachgegangen wird. Ob es sich dabei um eine 8- oder 13-jährige handelt, spielt juristisch zunächst einmal keine Rolle. Geht man dieser Sache nicht nach, muss man morgen auch einen 17-jährigen tatsächlichen Kinderschänder unbehelligt lassen, der sich an einer (frühreif wirkenden) Zehnjährigen vergreift und sich im Anschluss auf Freiwilligkeit beruft und darauf, dass sie sich für älter ausgegeben habe, als sie ist.
Möchte auch die Frage nochmal von unserem Mitforisten ORAetLabora aufwerfen: Warum schaltet sich eigentlich nicht die deutsche Botschaft in London ein, um Tony Blair und die Mutter des Mädchens zu einer Rücknahme der Anzeige zu bewegen?
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