Es wird davon berichtet, dass die beiden einvernehmlichen Sex hatten und der 17-jährige davon ausging, dass die Frau 15 war. Einvernehmlicher Sex ist natürlich nie strafbar, es sei denn, dass es sich um ein Kind, also um eine Person unter 14 Jahre, handelte . Nun ist der "Täter" auch nicht volljährig, aber strafmündig. Fakt: Hätte das Ganze in Deutschland stattgefunden, also einvernehmlicher Sex zwischen einer 13-jährigen und einem 17-jährigen, wäre der nie-mals in Haft gegangen, und das ist de-fi-ni-tiv! |