is ein ganz alter Hut in der Branche.
Die haften genau wie du und ich mit aktuellem und zukünftigem Vermögen für Schäden die sie verursachen. Eine Regelung über den Staat ist nicht möglich, da es gegen die Gleichstellung geht. Die AST hätte das über ihre Vollkasko regeln können und dann Regress für den Vermögensschaden nehmen können.
Tipp für die Fürchtlinge: Ne PHV mit Forderungsausfall abschliessen. Da bei der PHV die kleine Benzinklausel drinne ist, sind K-Schäden zwar generell ausgeschlossen, da es mit dem Betrieb des Fahrzeuges zu tun hat, aber es gibt eine gewisse Gesellschaft in Darmstadt die das inkludieren kann. |