überlegen, inwieweit man bei schweren Straftaten nicht abschiebt, unabhängig davon, was dem Flüchtling in der Heimat droht. Andererseits könnte es genauso gut sein, dass man solche Straftäter in die Freiheit abschiebt und die Taten ungeahndet bleiben. Da wäre dem Volke noch wesentlich weniger geholfen und stünde der Abgeschobene womöglich schon einige Zeit später wieder in Dtl. |