17.03.2009 23:02:41
DGAP-News: Moto Goldmines Ltd. (deutsch)
Moto Goldmines Limited gibt Unterzeichnung des Joint-Venture-Abkommens bekannt
Moto Goldmines Ltd. / Joint Venture
17.03.2009
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Moto Goldmines Limited gibt Unterzeichnung des Joint-Venture-Abkommens bekannt
Perth, Western Australia, Australien. 17. März 2009. Moto Goldmines Limited (Frankfurt WKN: A0ET6S , TSX: MGL, AIM: MOE) hat das Joint-Venture-Abkommen und Zusatzabkommen mit L'Office des Mines d'or de Kilo-Moto hinsichtlich der Gründung und Leitung des Joint-Venture-Unternehmens Borgakim Mining s.p.r.l. abgeschlossen und unterzeichnet. Das Joint Venture umfasst das Moto-Goldprojekt in den Moto-Goldfeldern im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Die Konditionen dieser Abkommen stehen im Einklang mit den durch die Regierung genehmigten Abkommen, die am 7. Januar 2009 bekannt gegeben wurden (siehe Pressemitteilung des Unternehmens).
Zusammenfassung der wichtigsten Konditionen:
- das Joint-Venture-Unternehmen wird Borgakim sein, das den Namen zu Kibali Goldmines s.p.r.l. ändern wird;
- das Joint-Venture-Unternehmen wird zu 70 % im Besitz von Moto und zu 30 % (nicht verwässerbar) im Besitz von Okimo sein;
- Okimo wird die Abbaugenehmigungen, die das Gebiet des Moto-Goldprojekts abdecken, auf das Joint-Venture-Unternehmen übertragen, ausgenommen bestimmter alter Abraumhalden, die von Okimo abgebaut werden;
- nach Eintragung der Übertragung der Abbaugenehmigungen beim DRC Mining Registry (Bergbauamt) wird für Moto eine Gebühr in Höhe von 4,5 Mio. USD zahlbar sein;
- 10 Mio. USD an bestehenden Aktionärsdarlehen, die frühere Explorationsaufwendungen für das Projekt finanziert haben, werden von Moto im Joint-Venture-Unternehmen kapitalisiert. Der Rest der 115 Mio. USD an Aktionärsdarlehen, Stand 28. Februar 2009, und zukünftige Aktionärsdarlehen werden vom Joint-Venture-Unternehmen verbucht und zum Marktsatz verzinst;
- das Joint-Venture-Unternehmen wird, wie früher vereinbart, die Verschuldung von Okimo bei Societe d'Organisation de Participation et de Management von ca. 33,9 Mio. USD übernehmen;
- Moto wird das Okimo-Darlehen an Orgaman in drei Raten zurückzahlen. Die erste Rate von ca. 10 Mio. USD ist kurz nach Unterzeichnung des Darlehentransfers zahlbar. Das Okimo-Darlehen wird mit den bestehenden Aktionärsdarlehen des Joint-Venture-Unternehmens, siehe oben, zusammengelegt;
- das Joint-Venture-Unternehmen wird Okimo weiterhin eine monatliche Pacht von 350.000 USD zahlen bis zum Beginn der kommerziellen Produktion auf dem Projekt. Danach wird es Okimo monatlich 350.000 USD als zinsfreie Vorauszahlung auf zukünftige Dividenden zahlen, die vom Joint-Venture-Unternehmen festgesetzt werden.
Motos Chairman, Sam Jonah, KBE, kommentierte: 'Ich bin erfreut, dass ein Joint-Venture-Abkommen mit unserem Partner Okimo geschlossen wurde. Okimo und Moto konnten eine ausgezeichnete Arbeitsbeziehung aufbauen und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unserem Partner, um in diesem Gebiet mit einer beachtlichen Goldproduktion zu beginnen. Im Jahre 2009 konnten wir bereits drei signifikante Meilensteine erreichen; die Registrierung unserer Besitzrechte für das gesamte Projektgebiet; die Veröffentlichung der optimierten Machbarkeitsstudie, die die Durchführbarkeit des Projekts signifikant verbessert und jetzt der Abschluss des Joint-Venture-Abkommens.'
Einzelheiten des Joint-Venture-Abkommens
Gemäß des November-2006-Protokolls und der ergänzenden Abkommen, die zwischen den Parteien nach Abschluss der Prüfung der Bergbaulizenzen durch die DRK abgeschlossen wurden, gewährleistet das Joint-Venture-Abkommen:
Aktienbesitz: Moto wird einen 70-Prozent-Anteil und Okimo wird einen 30-Prozent-Anteil (nicht verwässerbar) am Joint-Venture-Unternehmen besitzen.
Joint-Venture-Unternehmen: Borgakim wird das Joint-Venture-Unternehmen sein und den Namen zu Kibali Goldmines s.p.r.l. ändern.
Kapitalisierung/Aktionärsdarlehen: Moto wird ca. 10 Mio. USD an bestehenden Aktionärsdarlehen an Borgakim durch die anteilsmäßige Emission von Aktien an die Aktionäre kapitalisieren. Der Rest der bestehenden Aktionärsdarlehen von ca. 115 Mio. USD, Stand 28. Februar 2009, und zukünftige Aktionärsdarlehen werden vom Joint-Venture-Unternehmen verbucht und zum Marktsatz verzinst. Der Marktsatz wird festgesetzt zum Satz der Fremdfinanzierungen für das Joint-Venture-Unternehmen während der Einrichtung dieser Darlehen oder andernfalls 8 Prozent pro Jahr. Diese Darlehen werden bevorzugt als Dividenden an die Aktionäre zurückgezahlt, aber erst nach Zahlung des monatlichen Cashflows an Okimo, siehe unten.
Abbaugenehmigungen: Okimo ist gerade dabei, die entsprechenden Teile der 10 Abbaugenehmigungen an das Joint-Venture-Unternehmen zu übertragen, damit die gesamten 1.841 Quadratkilometer, die zur Zeit laut Pachtvertrag im Besitz sind, direkt und zugunsten des Joint-Venture-Unternehmens im Besitz sind. Die Abbaugenehmigungen fallen bei Auflösung des Joint Venture (siehe unten) an Okimo zurück. Die Abbaugenehmigungen haben eine anfängliche Laufzeit bis 2014/15, die jeweils um weitere 15 Jahre verlängert werden kann. Nach Eintragung der Übertragung der Abbaugenehmigungen an das Joint-Venture-Unternehmen beim DRC Mining Registry (Bergbauamt) wird der bestehende Pachtvertrag gekündigt und Moto muss eine Gebühr in Höhe von 4,5 Mio. USD zum Teil an Okimo und zum Teil an die DRK-Regierung zahlen.
Moto hat zugestimmt, dass Okimo bestimmte alte Halden, die auf dem Gebiet der Abbaugenehmigungen liegen, abbauen kann. Das Joint-Venture-Unternehmen wird den Transfer der Abbaugenehmigungen für die Halden an Okimo durchführen. Dies wirkt sich nicht auf die Mineralressourcen aus, die in diesem Teil des Projektgebiets vom Joint-Venture-Unternehmen identifiziert wurden.
Board und Management: Der Board of Directors des Joint-Venture- Unternehmens wird sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzen. Drei werden von Moto und zwei von Okimo ernannt. Der Chairman des Board wird turnusmäßig jährlich ernannt. Okimo wird den ersten Chairman ernennen. Der Chairman wird keine Zweitstimme oder Stichentscheid haben.
Die alltägliche Leitung des Joint-Venture-Unternehmens wird dem Executive Management übertragen. Der Exekutivausschuss wird sich aus maximal fünf Mitgliedern zusammensetzen. Moto wird Kandidaten für die Stellen des General Manager/Chief Executive Officer, Chief Financial Officer und Chief Operating Officer vorschlagen. Okimo wird Kandidaten für die Stellen des stellvertretenden Chief Executive Officer, Corporate und Social Responsibility (Soziale Verantwortung) Officer.
Bestimmte Punkte (entscheidende Änderungen der Paragraphen, Aktienemissionen, Abschluss von Verträgen außer auf rein geschäftlicher Grundlage und die Änderung der Art der Sozialprojekte, die für die lokalen Gemeinden durchgeführt werden) benötigen die Zustimmung beider Aktionäre.
Okimo-Darlehen: In den nächsten paar Wochen wird das Joint-Venture-Unternehmen sein früher bekannt gegebenes Abkommen zur Übernahme des Okimo-Darlehens formell beurkunden. Ende 2008 stimmte Moto zu, das Okimo-Darlehen von Orgaman zum Nennwert zuzüglich der angefallenen Zinsen zu übernehmen, wobei der Übernahmepreis in drei Raten gezahlt wird. Kurz nach Unterzeichnung des formellen Transferabkommens durch das Joint-Venture-Unternehmen und Okimo wird von Moto die erste Rate in Höhe von ca. 10 Mio. USD an Orgaman gezahlt. Das Okimo-Darlehen wird mit den bestehenden Aktionärsdarlehen des Joint-Venture-Unternehmens laut obiger Konditionen zusammengelegt. Moto kann bis zu 50 Prozent jeder Rate durch Ausgabe von Moto-Stammaktien begleichen. Dies unterliegt der Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Finanzierung: Die Finanzierung des Joint-Venture-Unternehmens erfolgt durch Moto oder eine ihrer Tochtergesellschaften soweit dem Joint-Venture-Unternehmen eine Finanzierung durch dritte Parteien nicht direkt zur Verfügung steht. Okimo muss nicht ihre Aktien als Sicherheit für eine etwaige Finanzierung verpfänden und das Joint-Venture-Unternehmen sollte die Abbaugenehmigungen nicht ohne Okimos Zustimmung belasten.
Cashflow: Bis zum Beginn der kommerziellen Produktion auf dem Projekt wird das Joint-Venture-Unternehmen an Okimo weiterhin eine monatliche Pacht von 350.000 USD zahlen. Nach Produktionsbeginn wird es Okimo weiterhin monatlich 350.000 USD zahlen, um Okimos monatlichen Cashflow zu erhalten. Diese Zahlungen werden als zinsfreie Vorauszahlung auf zukünftige Dividenden des Joint-Venture-Unternehmen betrachtet. Der Rest des überschüssigen Cashflows des Joint-Venture-Unternehmens wird zur Rückzahlung der Aktionärsdarlehen vor der Dividendenausschüttung verwendet werden. Wenn Okimos Anteil der Dividendenzahlungen 350.000 USD pro Monat übersteigt, wird der Überschuss zur Rückzahlung anderer Darlehen des Joint-Venture-Unternehmens an Okimo und zur Rückzahlung der oben genannten Vorauszahlungen verwendet werden.
Soziale und andere Vorteile: Wie in der 2007-Machbarkeitsstudie geplant und in der optimierten Machbarkeitsstudie eingeschlossen wird das Joint-Venture-Unternehmen bis zu 170 Mio. USD in die Infrastruktur und in die wirtschaftliche sowie soziale Entwicklung der lokalen Gemeinden über die Laufzeit des Projekts investieren.
Wie bereits früher von Moto bekannt gegeben wird das Joint-Venture-Unternehmen Okimo bis zu 3,0 Mio. USD leihen (es wurde bereits eine Vorauszahlung von 200.000 USD geleistet). Dies folgt der unabhängigen Prüfung zur Unterstützung Okimos bei der Zahlung rückständiger Schulden an Angestellte der Okimo, einschließlich Kündigungsabfindungen an ehemalige Angestellte.
Überarbeiteter ATF: Wie bereits früher von Moto bekannt gegeben (siehe Pressemitteilung vom 7. Juli 2008) wird das Joint-Venture-Unternehmen Okimo gemäß des überarbeiteten Vertrag über technische und finanzielle Unterstützung (Revised Contract of Technical and Financial Assistance, ATF) bis zu 7,0 Mio. USD leihen. Diese Darlehen werden erwartungsmäßig über einen Zeitraum von zwei Jahren gezahlt und werden einem getrennten Finanzierungsabkommen unterliegen, das zwischen den beiden Parteien ausgearbeitet wird.
Kündigung: Außer einer Kündigung bei beidseitiger Zustimmung wird das Joint-Venture-Abkommen solange bestehen, wie die Abbaugenehmigungen im Besitz des Joint-Venture-Untenehmens sind und wird nur aufgekündigt bei Nichtzahlung der Pachtgebühren oder Vorauszahlungen an Okimo, der Förderabgaben, Oberflächenrechte und anderer fälliger Beträge laut DRC-Bergbaugesetz und bestimmter begrenzter Insolvenzfälle. Bei Kündigung werden die Abbaugenehmigungen lastenfrei an Okimo zurückgegeben und die Parteien werden sich über die Auflösung des Joint-Venture-Unternehmens einigen.
Motos Chief Financial Officer, Mark Arnesen, kommentierte: 'Durch die Veröffentlichung der optimierten Machbarkeitsstudie haben wir die Robustheit des Projekts stark verbessert, das selbst bei Verwendung eines Goldpreise von 600 USD pro Unze weiterhin wirtschaftlich solide ist. Ich freue mich darüber zu berichten, dass eine Anzahl von Entwicklungs- und Exportkreditagenturen, Gerätelieferanten und Handelsbanken Interesse gezeigt haben, uns bei der notwendigen Fremdmittelaufnahme zu unterstützen. Ich bin optimistisch, dass wir bei der aktuellen Marktlage eine Fremdfinanzierung durch Dritte für ca. 50 Prozent der geschätzten Investitionskosten durchführen können. Wir haben bereits eine Anzahl von Geheimhaltungsabkommen mit verschiedenen Finanzinstitutionen unterzeichnet und ich freue mich darauf, für dieses Projekt eine weitere beachtliche afrikanische Projektfinanzierung zusammenzustellen.'
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Moto Goldmines Limited Level 1 68 Hay Street, Subiaco WA 6008 PO Box 1255, West Perth WA 6872
Andrew Dinning President und Chief Operating Officer Tel. +61 8 9273 4222
Mark Arnesen Financial Director und Chief Financial Officer Tel. +61 8 9273 4222
http://www.motogoldmines.com/ http://www.motogoldmines.de/
AXINO AG investor & media relations Königstraße 26 70173 Stuttgart Germany Tel. +49 (711) 253592-30 Fax +49 (711) 253592-33 http://www.axino.de/
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
17.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Quelle: dpa-AFX ----------- Greeny |