http://www.boerse-online.de/aktien/deutschland_europa/487839.html?p=1Syzygy: Sonderausschüttung ante portas
[15:35, 15.02.07]
Von Christian Scheid
Eigentlich wollte Syzygy die Sonderausschüttung von 1,50 Euro je Aktie schon am Freitag, 16. Februar, vornehmen. Aus rechtlichen Gründen hat sich der Termin allerdings um einen Handelstag, also auf Montag, 19. Februar, verschoben. Zu diesem Termin wird der Betrag dann auch vom Aktienkurs abgezogen ("Dividendenabschlag").
Anleger sollten sich also nicht wundern, wenn der Aktienkurs von Syzygy am kommenden Montag um etwa 1,50 Euro tiefer eröffnet. Diese Vorgehensweise ist absolut üblich und entspricht der Methode, die auch bei "normalen" Dividendenzahlungen angewendet wird.
Dadurch werden "alte" Anleger, welche die Sonderausschüttung kassieren, mit Neueinsteigern gleichgestellt. Übrigens werden ab Montag bereits erteilte Stoppkurs-Aufträge für die Syzygy-Aktie automatisch gelöscht und müssen neu in Auftrag gegeben werden.
Ausschüttungsberechtigt sind die Aktionäre, deren Syzygy-Aktien am Freitag, den 16. Februar 2007 zum Börsenschluss im Depot verbucht sind und dadurch bei der Abwicklungsstelle Clearstream erfasst werden. Theoretisch reicht es also aus, die Syzygy-Aktie noch am Freitag zu kaufen. Der Ausschüttungsbetrag in Höhe von 1,50 Euro je Aktie wird über die depotführenden Banken gutgeschrieben. Bis es letztlich zu Überweisung kommt, kann es aber schon mal ein paar Tage dauern.
Die Sonderausschüttung ist voraussichtlich in voller Höhe steuerfrei. Sie wurde von den Syzygy-Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2006 beschlossen. Das Geld wird aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen und erfolgt daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Wollen Syzygy-Aktionäre in den Genuss der Ausschüttung kommen, dürfen sie die Aktie nicht vor Montag verkaufen.
Jedoch sollte beachtet werden, dass es sich bei einer steuerfreien Sonderausschüttung keineswegs um eine Gelddruckmaschine handelt. Erzielen Anleger mit der Syzygy-Aktie beispielsweise innerhalb der Spekulationsfrist einen Verlust, können sie diesen nicht in allen Fällen und vor allem nicht in voller Höhe steuerlich geltend machen. Denn die Sonderausschüttung muss vom Anschaffungspreis abgezogen werden. Erfolgte der Erwerb beispielsweise zu 6,00 Euro, beträgt der „neue“ Kaufkurs nun 4,50 Euro.
Hinzu kommt das Phänomen des bereits erwähnten "Dividendenabschlags". Auch wenn es rein rechnerisch 1,50 Euro je Aktie sein müssten: Wie viel die Syzygy-Aktie am Montag letztlich exakt verlieren wird, ist schwer vorherzusagen. Schließlich spielen bei der Preisbildung auch Angebot und Nachfrage eine Rolle.
Ebenso keinen rechten Aufschluss geben die Erfahrungen aus der Vergangenheit: Die OnVista-Aktie etwa hat nach der Sonderausschüttung im Januar weit mehr als die gezahlten 3,75 Euro je Titel verloren. Bei Parsytec hingegen fiel der Abschlag Anfang Februar wesentlich kleiner aus, als rein rechnerisch zu erwarten gewesen wäre (2,00 Euro je Aktie).
Eine Aktie nur aus Gründen der Sonderausschüttung zu kaufen, macht kaum Sinn. Wer jedoch aus fundamentalen Erwägungen in die Anteile von Syzygy investieren will, sollte damit warten, bis sich die "Kursturbulenzen" rund um den Auszahlungstermin gelegt haben. Grundsätzlich ist die Aktie des profitablen Internetdienstleisters noch nicht zu teuer. Zudem verfügt die Gesellschaft auch nach der Sonderausschüttung über genügend Geld, um das Wachstum voranzutreiben.
Empfehlung: HALTEN
Kurs am 15. Februar: 5,95 Euro
Stoppkurs: 4,45 Euro (vor Sonderausschüttung !)
Stoppkurs-Aufträge müssen ab Montag, 19. Februar, neu erteilt werden und sind dann entsprechend niedriger anzusetzen.
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