"Wenn zum Bleistift Akkubat aufgesaugt werden soll iss das nicht mitm Butterbrot bezahlt !" Es könnte auch ganz anders abgewickelt werden - ohne auch nur einen Euro in die Hand zu nehmen! http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsrecht Ein Bezugsrechtausschluss ist in der Schweiz lediglich möglich, wenn wichtige Gründe, wie z. B. eine Übernahme von anderen Unternehmen, dies unbedingt erforderlich machen[7]. Genau wie bei der Genehmigung einer Kapitalerhöhung von Stammaktien muss auch eine eventuelle Einschränkung oder komplette Aufhebung des Bezugsrechts von mindestens 2/3 der anwesenden Aktionäre auf einer ordentlichen Generalversammlung beschlossen werden[8]. und aus dem Protokoll zur HV von IQP: Das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre kann bei Wandelanleihen bezüglich höchstens 60.231.512 Namensaktien durch Beschluss des Verwaltungsrates ausgeschlossen werden (1) zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen oder von Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder (2) zur Emission der Wandelanleihen auf internationalen Kapitalmärkten oder (3) zur Erhaltung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Gesellschaft. Wir wissen mittlerweile, dass das Überbezugsrecht für die Aktionäre ausgeschlossen wurde. Wer eine Wandelanleihe über 500,- € zeichnen wollte musste mindestens eine Aktienzahl von 89.212 Aktien besitzen. Einige Aktionäre besitzen vieleicht auch 160.000 Aktien und können trotzdem nur eine Wandelanleihe zeichnen. Daher gehe ich davon aus , dass mindestens 20 Mio. Aktien nicht gezeichnet werden und somit zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen verwendet werden könnte. Sollte der Kurs sich kurzfristig tatsächlich auf ca. 40 cent verdreifachen, hätten die Überbezugsaktien einen Gegenwert von ca. 8 Mio €. Für die Besitzer von Akubat lohnenswert, da der Kurs bis 2012/2013 mehr als 1,00 € wert sein sollte! |