so leid es mir tut : Du hast gestern nicht einmal soweit verstanden, dass eine Diskussion überhaupt möglich gewesen wäre. Ich habe deshalb auch nicht die Absicht, hier nochmal aufzurollen, was schon längst gesagt wurde, nicht nur in diesem Forum. Es führt doch zu nichts.
Das irreversible Koma ist nicht gleichbedeutend mit Hirntod. Falls eine Organentnahme der Wunsch des Patienten war, entscheidet nicht ein Arzt und auch nicht ein Ärzteteam darüber "den Stecker zu ziehen". Genau in diesem Fall, nämlich bei gewünschter Organentnahme, wird bei weitem sorgfältiger überprüft als in allen anderen Fällen. Nicht nur von einem, sondern von mehreren Ärzteteams.
Das Problem in solchen Fällen ist inzwischen, dass die Krankenkassen sich weigern, die Pflege von Apallikern, Menschen im als irreversible diagnostizierten Koma befindlich, und schon gar nicht von Hirntoten zu bezahlen. Die Zahl der Patienten, die aus diesem Grund zu früh von den lebenserhaltenden Geräten genommen wurden, ist ungleich höher als bei den Organspendern, bei denen die Ärzteteams noch rechtzeitig gemerkt haben, dass die Erstdiagnose falsch war, und die deshalb noch eine Chance erhielten.
Patientenverfügungen - im Internet herunterzuladen - enthalten fast ausnahmslos den Passus, die lebenserhaltenden Geräte abzustellen, wenn ein bewußtes Leben danach nicht mehr möglich ist. |