Die Auskünfte des BZSt kann man vergessen.
Ich hatte mich im Januar an das Amt gewandt und gefragt, ob es sich bei dem Betrag von 1.500 € bei der spanischen Quellensteuer um einen Freibetrag oder eine Freigrenze handelt. Antwort: Wissen wir nicht - fragen Sie bitte in Spanien nach. Inzwischen hat man eine relativ gute Erläuterung eingefügt....
Es bleibt nur, Dampf machen. Die Bank und das BZSt anschreiben und um Auskunft bitten. Je mehr Leute Dampf machen (und diesen Stellen Arbeit), desto früher besteht die Möglichkeit, innerhalb der EU zu einer bürgerfreundlichen Lösung zu kommen. Entsprechende Vorarbeiten der Kommission gibt es bereits. |