Bayer: Gericht entscheidet gegen das Yasmin-Patent Leverkusen (aktiencheck.de AG) - Die Bayer AG (ISIN DE0005752000 (News/Aktienkurs)/ WKN 575200) gab am Montag nach US-Börsenschluss bekannt, dass der US-District Court für den District of New Jersey das Patent 531 der Konzerntochter Bayer Schering Pharma AG für das orale Kontrazeptivum Yasmin im Patentrechtsstreit mit dem amerikanischen Generika-Hersteller Barr Pharmaceuticals Inc. (ISIN US0683061099 (News)/ WKN 873170) für ungültig erklärt hat.
Bayer hält den Angaben zufolge diese Entscheidung für falsch und wird diesbezüglich weitere rechtliche Schritte prüfen. Das im DAX notierte Unternehmen wird seine Patentrechte weiterhin vehement verteidigen. Außerdem wird derzeit geprüft, wie sich die Gerichtsentscheidung im Patentrechtsstreit um Yasmin auf das orale Kontrazeptivum YAZ auswirkt, das im Jahr 2006 von der US-Arzneimittelbehörde FDA zugelassen wurde und im gleichen Jahr auf den Markt kam. Unabhängig von dem Ergebnis der heutigen Gerichtsentscheidung hat Bayer in den USA Exklusivität für YAZ als orales Kontrazeptivum bis zum 16. März 2009. Generika-Hersteller können daher eine generische Version von YAZ in der Indikation orale Verhütung unter keinen Umständen vor dem 16. März 2009 vermarkten.
Bayer hat nunmehr das Renditeziel für den Teilkonzern geringfügig angepasst und plant, die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen für Bayer HealthCare von 25,6 Prozent im Jahr 2007 in Richtung 27 Prozent im Jahr 2008 zu verbessern. Die Zielmarge von rund 28 Prozent im Jahr 2009 bleibt dagegen unverändert. Die Umsätze mit Yasmin in den USA beliefen sich im Geschäftsjahr 2007 auf 321 Mio. Euro.
Die Bayer-Aktie schloss heute in Frankfurt bei 50,29 Euro (-1,04 Prozent). (03.03.2008/ac/n/d)
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