allavista
: Danke und Steuer wird direkt abgezogen?
Man muss sich hier um nix kümmern?
Hab hier was gefunden
3.2. Ebene des Anteilseigners Beim Anteilseigner gehören die erhaltenen Ausgleichszahlungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (Einkünfte aus Kapitalvermögen) bzw. zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb Die Ausgleichszahlungen unterliegen damit der Abgeltungsteuer
3. Überblick über die steuerrechtliche Behandlung Nach der Systematik des Teileinkünfteverfahrens bzw. des früheren Halbeinkünfteverfahrens (Halbeinkünfteverfahren) muss gewährleistet sein, dass die Ausgleichszahlungen als von der Organgesellschaft verwendetes Einkommen sowohl auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als auch auf der Ebene der Anteilseigner (Minderheitsgesellschafter) steuerlich erfasst werden.