...Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren...
ich glaube dem war auch nich ganz wohl bei der sache ...
Robert M. Corcoran:
"…Lambda ist nicht in der Position, Investoren drauf hinzuweisen, zu welchem Kurs unsere Aktie gehandelt werden sollte. Trotzdem glauben wir, dass der derzeitige Aktienkurs nicht Lambdas oben beschriebene Aktivitäten und unsere veröffentlichten Finanzergebnisse reflektiert …"
" … Es ist nicht unsere Aufgabe zu sagen, ob es ein gutes Investment ist oder nicht. Dies ist die individuelle Entscheidung jedes einzelnen Investors, abhängig von seinen eigenen Bestrebungen."
ob eine Manipulation vorliegt, werdet Jeder mal schön selber;)
Marktmanipulation
Marktmanipulation liegt vor, wenn jemand absichtlich falsche Angaben über bewertungserhebliche Umstände macht oder veröffentlichungspflichtige Angaben verschweigt, und die falschen bzw. unterlassenen Angaben dazu geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis bestimmter Wertpapiere zu beeinflussen. Ein typisches Beispiel sind Aktiengesellschaften, die überhöhte Umsätze oder Gewinne angeben, um die Kurse ihrer Aktien in die Höhe zu treiben. Verboten sind auch sonstige Täuschungshandlungen, die vorgenommen werden, um auf den Preis eines Vermögenswerts einzuwirken. Darunter fallen z.B. unlautere Handelspraktiken oder das Streuen von Gerüchten zum Zweck der Preisbeeinflussung. Die BaFin kann Verstöße gegen das Verbot der Marktmanipulation als Ordnungswidrigkeit ahnden. Ist erwiesen, dass die verbotene Handlung tatsächlich zu einer Kursbeeinflussung geführt hat, kann die Tat auch als Straftat geahndet werden. In diesen Fällen gibt die BaFin das Verfahren zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft ab.
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