Die erste Meldungen zum Tausch von ADR waren missverständlich. Mittlerweile liegt eine Erläuterung vor, die alle Anleger, die ihre ADR nicht in der russischen Finanzstruktur verwahren. ausschließt. Auch eine Zwangskonvertierung ist aktuell nicht möglich...
Bitte beachten Sie hinsichtlich des Umwandlungsprozesses, dass es sich bei dem kürzlich von der CBR wiederaufgenommenen Verfahren um eine sogenannte „automatische“ Umwandlung und nicht um eine „erzwungene“ Umwandlung handelt. Die automatische Umwandlung gilt nur für DRs, die innerhalb der russischen Verwahrstelleninfrastruktur (hauptsächlich von russischen Anlegern) gehalten werden, und kann daher direkt automatisch von russischen Verwahrstellen durchgeführt werden. Dies trifft auf Ihre Situation nicht zu.
Die erzwungene Umwandlung, die für Anleger gilt, die ADRs innerhalb westlicher Infrastruktur halten, wurde nicht wiederaufgenommen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die automatische Umwandlung allein durch die CBR wiederaufgenommen werden kann, während jede Ausweitung des Zwangsumwandlungsmechanismus Änderungen der russischen Gesetzgebung – insbesondere die Verabschiedung eines neuen Gesetzes durch das russische Parlament – erfordern würde |