Ich hab da mal ein paar kurze Fragen und vllt kennt sich ja jemand genauer aus. Einer Bekannten von mir ist während der Probezeit gekündigt worden. Die Probezeit betrug 6 Monate und ihr ist zum Ende der Probezeit gekündigt worden (aus Arbeitsmangel), als sich der Betrieb bereits in der Kurzarbeit befand. Dies wurde ihr zuerst mündlich mitgeteilt. Als ihr das mündlich mitgeteilt wurde, wurde sie in die Kurzarbeit geschickt.
1. Kann man Mitarbeiter, wenn ihnen mündlich gekündigt wurde überhaupt in die Kurzarbeit schicken? Soviel ich weis kann man gekündikte Mitarbeiter nicht mehr in die Kurzarbeit schicken.
2. in den 6 Monate würden ihr in ihrem Betrieb normalerweise 15 Tage Urlaub zustehen. 10 wurden von ihr bereits über Weihnachten genommen. Folglich bleiben noch 5 Tage übrig. Nun wurde ihr aber gesagt, dass sie keinen Urlaubsanspruch mehr hätte. Kann es sein, dass man während der erstn 6 Monate keinen Urlaubsanspruch hat?
Achja, der Betrieb ist nicht tariflich gebunden aber 30 Tage Urlaubsanspruch gelten dort für alle Mitarbeiter im Jahr. |