MyFC Holding - revolutionäre Mikro-Brennstoffzelle

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neuester Beitrag: 14.02.24 13:26
eröffnet am: 13.01.20 20:18 von: LupenRainer_. Anzahl Beiträge: 1137
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13.01.20 20:18
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2662 Postings, 1712 Tage LupenRainer_HättRi.MyFC Holding - revolutionäre Mikro-Brennstoffzelle

Weitgehend noch unbekannt: MyFC aus Schweden: revolutionäre Mikro_Brennstoffzellentechnik

https://www.myfc.se/

Eine revolutionäre Mikro-Brennstoffzellentechnologie, die die traditionelle Denkweise in Frage stellt

Die Mikrobrennstoffzellentechnologie von myFC legt den Schwerpunkt auf die hybride Beziehung zwischen Brennstoffzellen und Batterien. Unsere Technologie passt sich den Kundenbedürfnissen an und stellt die elektrifizierte Anwendung des Kunden in den Mittelpunkt.

Dünn und leicht
Die myFC Mikrobrennstoffzelle hat ein einzigartiges Design, das sie dünn und leicht macht. Als System bedeutet das, dass das myFC-Brennstoffzellensystem in der Regel kleiner und leichter ist als bestehende Alternativen, unabhängig davon, ob es sich um eine größere Batterie oder ein traditionelles Stack-Design einer Brennstoffzelle handelt.

Skalierbar und modular
Das skalierbare Design wird verwendet, um Brennstoffzellenmodule zu schaffen, voll funktionsfähige Leistungseinheiten, die sich zu einem beliebig großen System vervielfältigen lassen.

Brennstoffzellen-Batterie-Hybrid
Das myFC-Brennstoffzellensystem arbeitet zusammen mit einer Batterie in einer Hybridlösung, die ein zuverlässiges Energiesystem darstellt. Es ist eine hervorragende Kombination, die je nach Einsatzzweck eine Optimierung der elektrischen Leistung und der Lebensdauer ermöglicht.

Flexibel in Form und Gestalt
myFC-Brennstoffzellen sind flexibel in Form und Gestalt und lassen sich daher in der Designphase leicht in nahezu jeden Raum eines Produktes einpassen. Wir nennen es Freiheit in -Design™.


Brennstoffzelle

Unsere Mikro-Brennstoffzellentechnologie nutzt Wasserstoffgas und wandelt es in sauberen Strom um. Alles beginnt mit einer einzigen Proton Exchange Membrane (PEM)-Brennstoffzelle mit patentiertem Open-End-Design. myFC LAMINA™ Brennstoffzellen sind flexibel in Form und Gestalt und bieten einzigartige Vorteile im Produktdesign. Da das myFC-Design auch eine passive Luftzufuhr verwendet und keine konventionelle Bipolarplatte enthält, bietet es Kostenvorteile und einen weniger komplizierten Herstellungsprozess.

Brennstoffzellen-Modul

Um ein Brennstoffzellenmodul zu werden, multiplizieren wir die Anzahl der Brennstoffzellen zu einem Array und fügen unser Fuel Cell Control System (FCC) hinzu. Im Brennstoffzellen-Batterie-Hybrid erhält das FCC Signale und kommuniziert mit dem Batterie-Management-System (BMS). Das Brennstoffzellenmodul ist die kleinste Arbeitseinheit, die in ein Produkt eingebaut werden kann.


Brennstoffzellen-System

Um die gewünschte Leistung und andere Systemanforderungen zu erreichen, multiplizieren wir einfach die Anzahl der Brennstoffzellenmodule zu einem maßgeschneiderten, in das Produkt integrierten Brennstoffzellensystem. Durch die Kombination unseres Brennstoffzellensystems mit einer Batterie in einer Hybridlösung können wir die Vorteile jeder Technologie nutzen und deren Nachteile ausgleichen, um unseren Kunden die bestmögliche elektrische Leistung zu bieten.


Unser Beitrag für eine elektrifizierte Zukunft

Wir machen Proof of Concepts
Wir bieten Dienstleistungen in der Phase der Konzeptbewertung an und liefern Brennstoffzellensysteme, die die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse unserer Kunden erfüllen. Wir unterstützen unsere Kunden während der Machbarkeitsstudien, der Geschäftsentwicklung und der Kommerzialisierungsphase.

Wir sind ein Anbieter von Technologielösungen
In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden optimieren wir die Lösung so, dass sie den Vorschriften und Anforderungen entspricht. Wir passen das Brennstoffzellensystem an das Produkt an und nutzen dabei die Vorteile unserer Freedom-in-Design™.

Wir validieren, implementieren und liefern unser Brennstoffzellensystem
Als Technology Solution Provider unterstützen wir unsere Kunden in der Implementierungsphase durch Tests, Lizenzierung und Proofing und sind ein engagierter Anbieter einer nachhaltigen Energielösung, unseres Brennstoffzellensystems.  
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1111 Postings ausgeblendet.

12.09.22 16:52
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1724 Postings, 1381 Tage Zerospiel 1Das mit dem Gerichtsverfahren

bezog sich auf ein laufendes Verfahren, ob man Aktienverluste bei Insolvenz steuerlich geltend machen kann. Das scheint aber seit 2019 ausgeurteilt zu sein:
BFH, Urteil v. 03.12.2019 - VIII R 34/16 - NWB Urteile
Jetz müsste man klären, wie weit die mit unserem Insolvenzverfahren sind.
Ich schau jetzt erst einmal, was die Rechtsabteilung von der Targo Bank sagt.
VG  

14.09.22 17:11
1

1724 Postings, 1381 Tage Zerospiel 1Update

So coole Antworten bekommt man von der Targo.
Frei nach dem Motto, es gibt ein rechtsgültiges Urteil, aber wir Bänker sche....en drauf.
Gut, bei uns ist der Drops noch nicht gelutscht, aber wenn es so weit ist, kann sich die Targo warm anziehen. Hatte schon mal so etwas ähnliches mit der Spaßkasse. Ist den auch nicht bekommen.

VG


„Hallo Frau .....,

die ISIN SE0005505898 befindet sich nach wie vor im Bestand der Kundin, auch wenn die Gesellschaft ihre Insolvenz angemeldet hat. Und Sie haben vollkommen Recht, in der Regel wird ein steuerbarer Verlust nur durch eine Veräußerung (veräußerungsähnlichem Vorgang) realisiert.

Es fand noch nicht einmal eine wertlose Ausbuchung der Aktien durch die Lagerstelle statt. Wenn eine solche durchgeführt wird, hat die Kundin ggf. im Rahmen ihrer persönlichen Veranlagung die Möglichkeit, einen Verlust geltend zu machen. Wir würden auch bei wertloser Ausbuchung durch die Lagerstelle den Verlust nicht in die Verlustverrechnungstöpfen bei uns im Hause stellen.

Auch wenn das BFH ein entsprechendes Urteil gefällt hat, führt dies nicht zwangsläufig zu einer Änderung bei den Banken. Eine Änderung der Behandlung von Verlusten dieser Art wird bei Banken erst erfolgen, wenn dies durch ein BMF Schreiben vorgeschrieben wird.

Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie einfach an oder antworten Sie auf diese E-Mail.  

14.09.22 22:25

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Krass

Wir würden auch bei wertloser Ausbuchung durch die Lagerstelle den Verlust nicht in die Verlustverrechnungstöpfen bei uns im Hause stellen.

Auch wenn das BFH ein entsprechendes Urteil gefällt hat, führt dies nicht zwangsläufig zu einer Änderung bei den Banken.


Mir bleibt der Mund offen stehen vor Entsetzen

 

14.09.22 22:29

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Wie soll das gehen?

Wenn eine solche durchgeführt wird, hat die Kundin ggf. im Rahmen ihrer persönlichen Veranlagung die Möglichkeit, einen Verlust geltend zu machen.


Wird der Verlust dann mit Einkünften aus unselbständiger Arbeit aufgerechnet und führt zu einer Erstattung von Einkommensteuer?

 

14.09.22 22:31

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Folgefrage

Was passiert denn wenn der Verlust  das zu versteuernde Einkommen des jahres übersteigt?
Das ist doch Wahnsinn welches Spielt die Banke da spielen  

15.09.22 12:02

1724 Postings, 1381 Tage Zerospiel 1Also das muss man einfach sportlich sehen.

Entweder das BFH schreibt der Bank, oder ich werde die Targo daraufhin verklagen.
Erst einmal auf die Ausbuchung warten, dann geht es weiter.
VG  

05.10.22 14:41

53 Postings, 5891 Tage Ungeheuernichts neues...

Bei mir sind weiterhin die Anteile im Depot....hier scheint sich überhaupt nichts zu bewegen momentan..  

05.10.22 21:13

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999@Ungeheuer

Meine Anteile werden auch im.Depot ausgewiesen. Denke so lange sich die Banken weigern den steuerlichen Verlust auszuweisen müssen sie die Aktie weiterführen. Mal sehen wer den längeren Atem hat  

11.11.22 11:33

4 Postings, 2213 Tage Maderl@Zerospiel

Gibt es irgendwelche Neuigkeiten bezüglich ausweisen des steuerlichen Velustes?
Mein ganzer Aktienbestand ist weiterhin in meinem Depot .
Wie schaut`s bei euch aus?  

11.11.22 12:06

1724 Postings, 1381 Tage Zerospiel 1Nö, nichts neues.

Ich warte weiterhin auf die Ausbuchung durch die Lagerstelle.
Wer Lust hat, kann sich ja mal an den Insolvenzverwalter wenden.
Mir fehlt einfach die Zeit dazu.
VG  

22.12.22 14:01

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Steuerliche Anerkennung des Verlusts

Hallo,

gibt es irgendwelche Neuigkeiten bezüglich ausweisen des steuerlichen Velustes?
Mein ganzer Aktienbestand ist weiterhin in meinem Depot .
Wie schaut`s bei euch aus?

Hab gestern noch mal versucht zu verkaufen - nicht mehr möglich. Ein Verkauf zu Null Euro meinte ich um den Verlust anerkannt zu bekommen.

Grüße
koeln2999  

23.12.22 19:44
1

93 Postings, 1461 Tage MaexelchenAls ING-Kunde ...

finde ich bei der Netz-Recherche folgenden Eintrag:


"Freiwillige Ausbuchung von wertlosen Wertpapieren

Als ING Kund*in können Sie sich Papiere ohne Wert freiwillig ausbuchen lassen. Der Verlust dieser Ausbuchungen wird steuerlich berücksichtigt. Auch hier greift die Verrechnung über die Steuererklärung bis zu 20.000 Euro pro Jahr.

Kompliziert? Oh ja! Für alle weiteren Fragen und Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an eine(n) Steuerberater*in."

Ich habe meinen (zum Glück) nur übersichtlichen Bestand und ca. 2500 Miese bis jetzt im Depot stehen lassen. Ich hatte irgendwie die verrückte Hoffnung, dass aus dem Patent-Bestand vom myFC noch irgendwie Kohle generiert werden kann. So wie es ausschaut, kommt da aber nichts. Ich werde also jetzt vor Jahresende noch die Reißleine ziehen und so hole ich mir wenigstens noch eine kleine Steuererstattung zurück. Mehr wird hier wohl nicht mehr kommen.

Schauerliches Ende eines ohnehin miesen Börsenjahres. Jedenfalls für mich als bekennender Anhänger von allem was mit erneuerbarer Energie und Nachhaltigkeit zu tun hat. Mein Depot hat es dieses Jahr ganz schön geschreddert. Ob sich bei den ganzen jungen Unternehmen auf die ich gesetzt habe nochmal was in die richtige Richtung dreht ... schwer zu sagen. Solange Krieg und Inflation weiter ungebremst laufen, sehe ich das schwarz.

Aus allem raus ... keine echte Option. Ich bin eigentlich sicher, dass ich die richtigen Firmen ausgeguckt habe (Ausnahme: myFC!). Also Augen zu und durch und weiter hoffen. Alles wird wieder gut :o)
 

27.12.22 12:34

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Präzisierung

Als ING Kund*in können Sie sich Papiere ohne Wert freiwillig ausbuchen lassen. Der Verlust dieser Ausbuchungen wird steuerlich berücksichtigt. Auch hier greift die Verrechnung über die Steuererklärung bis zu 20.000 Euro pro Jahr.

Damit ist wohl nicht gemeint dass die ING den Verlustvortrag anerkennt. Indirekt zu entnehmen an dem Verweis auf die Steuererklärung mit der 20.000 Euro Grenze.

Hier ein interessanter Artikel hierzu:

https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/...eiter-akzeptiert.html


Fraglich für mich was ich machen sol. Die Hoffnung das wir aus der Insolvenzmasse entschädigt werden sinkt, zumal wann soll das sein?
Wenn ich die Akten von meinem Broker (Onvista) ausbuchen lasse (keine Ahnung ob die dazu bereit sind), dann müsste ich die Verluste beim Finanzamt anmelden, aber ich habe gar keine Gewinne zum Verechnen. Auch längerfristig würden ja die Verlustvorträge bei Onvista immer erst berücksichtigt. Ich müsste also erst die Verlustvorträge bei Onvista aufbrauchen, dann über 20.000 Euro Gewinne über Onvista versteuern um mir dann ein Jahr später vom Finanzamt die Gegenrechnung der Verluste anerkennen zu lassen.
Das hört sich alles megakompliziert an und wer weiss ob das Finanzamt das über die Jahre geregelt bekommt.
Ich denke es ist das beste die Aktien erst mal wertlos im Depot stehen zu lassen - oder?
Anders wäre es wenn der Broker die Verluste direkt steuerlich anderkennen würde, aber das machen die wohl nicht. Hätte man besser zu 1 Cent verkauft.

Was macht ihr?
 

12.01.23 13:32

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Informationsschreiben meiner Depotbank

ich bin bei Onvista und erhielt heute folgenden Schreiben bezüglich meines Aktienbestandes von myFC

S eh r geeh r t e D epo tkund i n ,
seh r geeh r t e r D epo tkunde ,
w i e  w i r  I n f o r m a t i onen de r  W e r t pap i e r m i tt e il ungen en t neh m en , be f i nde t si ch de r E m i tt en t i n Z ah l ung ssch w i e r i g ke i t en .
D i eses S c h r e ib e n di e n t l e digli c h Ih r e r In f o r m a t ion und d e r E r f üllung d e r M i tt e ilung sve r p f li c h t ung e n a u s d e n
Sond e r b e dingung e n f ü r W e r t p a pi e r g esc h ä ft e . E s h a nd e l t s i c h u m di e W e i t e r l e i t ung e in e r N ac h r i c h t v on D r i tt e n, di e
ke in e r P r ü f ung un t e r zog e n wu r d e . Fü r di e P r ü f ung d e r W e r t h a l t ig ke i t d e r In f o r m a t ion i s t d e r A nl e g e r
ve r a n t wo r t li c h.


Was bedeutet das jetzt? Hört sich an als hätten sie erst jetzt mitbekommen dass die Aktie vom Handel ausgesetzt wurde. Wobei das ja nicht mal da drin steht. Es ist nur von Zahlungsschwierigkeiten die Rede. Soll das eine Warnung sein oder muss ich jetzt was unternehmen?
Bislang habe ich auch keine weitere Meldung vom Insolvenzverfahren erhalten ob es noch eine Teilauszahlung gibt.
Würdet ihr jetzt die Bank anschreiben bezüglich einer steuerlichen Anerkennung des Totalverlusts? Ich bin etwas überfordert. Die Aktien sind weiter in meinem Depot  

12.01.23 18:32

1724 Postings, 1381 Tage Zerospiel 1@ koeln2999

Moin koeln,
wirklich helfen und konkrete Antworten kann ich dir auch nicht geben.
Das Schreiben ist schon witzig, da völlig nichtssagend und inhaltlos.
Was die Anerkennung betrifft bin ich noch vorsichtig. Die Rechtsprechung ist sehr widersprüchlich und die Banken/Broker machen es sich einfach und Sagen: Wir erkennen das nicht an.
Ich werde meine Anteile erst ein mal weiterhin im Depot lassen.
Sollte es irgendwann ein BGH Urteil geben, kann ich immer noch Handeln.
Da sich mein Verlust in Grenzen hält, habe ich auch keinen Handlungsbedarf.
Falls du nicht warten möchtest, wende dich doch einmal an die:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr 7B · 80331 München
089 20208460

Die können dir bestimmt konkrete Hilfe oder zumindest fundierte Auskunft geben.
VG    

14.07.23 23:04

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Hat jemand was vom Insolvenzverwalter gehört?

ich rein gar nichts. Ob wir hier noch Auszahlungen erhalten?
Ich war auch bei Teldafax dabei und da gabe es immer mal wieder Informationen - wenn auch kein Geld.

Man  muss doch über den Stand des Verfahrens informiert werden?  

21.07.23 17:18

93 Postings, 1461 Tage MaexelchenIch habe meine Stücke ...

... auch immer noch im Depot und auch noch nicht als "wertlos" ausbuchen lassen.
Infos von irgendwem zu irgendwas in diesem Zusammenhang: Völlige Fehlanzeige.

Das wird wohl nichts mehr und auf eine Auszahlung zu hoffen macht m.E. auch keinen Sinn.
Einfach mal in die Kacke gegriffen, abhaken und weitermachen.

CU


Max  

21.07.23 17:50

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999@Max

Das heisst Du verzichtest freiwillig auf den Verlustvortrag?  

17.08.23 13:27

93 Postings, 1461 Tage MaexelchenNatürlich ...

... verzichte ich nicht auf den Verlustvortrag. Da ich den aber im letzten Jahr nicht brauchte, werde ich die wertlose Ausbuchung erst in diesem Jahr veranlassen und dann mit der Steuer verrechnen lassen. Das kommt für mich günstiger aus.

Lt. ING übernehmen die den Verlust ja auch nicht automatisch in den Verrechnungstopf. Das muss man mit der Bescheinigung zusammen bei der Steuererklärung am Jahresende machen. Insofern besteht da auch überhaupt keine Eile ...

CU Max  

23.09.23 19:31

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Wertlose Ausbuchung

Bin mal wieder mit dem Thema zu Gange.
Ich finde auf der Consors Homepage im Forum einen Beitrag des Moderators von Consors zu dem Thema:

Die steuerliche Verlustverrechnung aus wertlosen Ausbuchungen und Übertragungen von Wertpapieren ist seit dem 01.01.2020 auf 10.000 EUR pro Anleger und Jahr begrenzt. Diese ist nach aktuellem Stand für alle Wertpapiere (also auch Aktien und Anleihen) möglich.

Sie müssen diese Verlustverrechnung selbst in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dafür werden wir und andere Banken voraussichtlich die Steuerbescheinigung ab 2020 erweitern und den Kunden diese Verluste ausweisen.

Es stellen sic für mic einige Fragen:

FRAGE 1:

Wenn das stimmt - hiervon gehe ich erst mal aus - dann kann man nur 10.000 Euro steuerlich geltend machen. Da ich einen Verlust in der Range von 20.000-30.000 Euro habe, bedeutet dass dass ich entweder

a) nur 10.000 Euro meines Verlusts geltend machen kann?  ODER
b) dass ich die ersten 2 Jahre den Gegenwert von jeweils 10.000 Euro ausbuchen lasse und im dritten Jahr den Restwert, so dass ich den Verlust über 3 Jahre geltend machen kann?

FRAGE 2:

Ich vermute mal dass diese Verluste nur mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen aus dem jeweiligen Jahr verrechnungsberechtigt sind, oder kann man sie auch mit Dividendeneinkünften oder anderen Einkunftsarten (Vermietung und Verpachtung) verrechnen?

FRAGE 3:

Wenn ich die Depotbank wechsle, wird dann der wertlose Bestand mit übertragen? Sonst müsste ich rein den wertlosen Bestand bei der alten Depotbank belassen.

FRAGE 4:

Wenn ich den ganzen Bestand nun wertlos ausbuchen lasse und dem Finanzamt anzeige, muss dann der Verlust des wertlosen Bestands im gleichen Jahr mit Gewinnen verrechnet werden, oder kann man hier beim Finanzamt einen Verlustvortrag führen. Das wäre mir am liebsten, dann könnte ich die Leiche aus dem Depot entfernen.

Es wäre nett wenn sich jemand die Mühe macht hier Auskünfte zu geben. Damit kenne ich mich leider nicht aus. Erschwerend kommt noch hinzu dass ich bei der Depotbank aufgrund einiger Grossverluste aktuell einen 6 stelligen Verlustvortrag führe und perspektivisch überhaupt gar nicht in die Position komme Gewinne zu verrechnen die über den Verlustvorrag hinaus gehen.
Ich muss also ggf. mit 20-30 Jahren rechnen bis ich aus dem ganzen Mist raus bin.

Meine Lehre daraus ist, dass wenn eine insolvenz im Raum steht (leider habe ich mit FGR noch so einen Kandidaten bei dem ich sogar noch höher investiert bin) ich auf jeden Fall den Verlust realisiere bevor die Aktie komplett wertlos geworden ist. Dann bekommt man zar auch "kein" Geld zurück, aber immerhin hat man einen Verlustvortrag verbrieft, der nicht verfallbar ist und ohne Anträge verrechnen kann. Schöner Mist.

Danke Euch im Voraus  

23.09.23 19:41

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Neue Erkenntnis

https://www.finanzen.net/nachricht/...n-steuerlich-behandelt-12208925


Hier wird nun von 20.000 anstatt 10.000 Euro berichtet. Da die 10.000 Euro aber nur von eimem Moderator der Consorsbank verbreitet werden, glaube ich mal an die 20.000 Euro. Da ich aber auch darüber liege, ist es nicht ganz gelöst.
Und der Artikel enthält die wertvolle Information dass ich die Verluste steuerlich unbegrenzt vortragen kann (so lese ich es zumindest heraus) UND dass ich sie mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen kann. Das wären dann doch Zinsen und auch Dividendenerlöse - oder? Ich habe z.B. dieses Jahr an die 2.000 Euro Kapitalertragssteuer auf Dividendenerlöse gezahlt - diese wurden direkt von der Depotbank abgeführt. Die müsste man mir doch in der Steuererklärung erstatten - oder?

Das Problem bei diesen vielen Fragen ist überhaupot jemand zu finden der einem Auskunft geben ka.. Könnte mit gut vorstellen dass sogar die Sachbearbeiter beim Finanzamt hier überfragt sind. Was für ein Chaos.  

18.12.23 00:24

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999Niemand der sich hier auskennt?

Gerne Kontakt per PN/Boardmail  

14.02.24 09:14

53 Postings, 5891 Tage Ungeheuer@koeln2999

Was genau bedeutet das hinsichtlich einer möglichen Ausbuchung und steuerlichen Verrechenbarkeit?  

14.02.24 13:26

2831 Postings, 1414 Tage koeln2999@Ungeheuer

Da bin ich auch auf der Suche nach fachkundigen Beiträgen. Im Forum scheint niemand zu sein der sich  auskennt. Fakt ist dass man nach Anbschluss des Insolvenzverfahrens eine Ausbuchung des WP Bestandes verlangen kann - wobei diese kostenpflichtig ist.
Danach kann man den Verlust in der Steuererklärung geltend machen, wobei nicht klar ist, ob das vom Finanzamt anerkannt ist, da noch Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind.
Ich habe viele Stunden dazu recherchiert und einiges an Material zusammen, aber ich wäre geneigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Hätte auch 10-20 jahre Zeit.
Nun kommt bei mir leider hinzu dass ich wegen der Schließung meines Brokers ein neues Wertpapierdepot benötige und nun kommt das Problem dass nicht mehr handelbare WP nicht transferiert werden können.

Ich habe dazu einen eigenen Thread eröffnet, in dem es nicht nur um myFC geht.

Falls es wider erwarten doch noch jemanden vom Fach hier im Forum gibt, so möge er mich per Boardmail anschreiben oder hier posten.


https://www.ariva.de/forum/after-onvista-vielfaeltige-fragen-584661

 

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