"Überhaupt sei dies echt problematisch, so der Richter weiter, da man vier bis fünf Kantone in der Schweiz anschreiben müsse, die dann zu bestimmen hätten, ob und wie eine Video-Konferenz stattfände, während der man in München im Gericht keinerlei Mitschriften anfertigen dürfe. Ehemaliger Schwurgerichtssaal im Justizpalast MünchenDie Eingabe von Dr. Brauns Verteidigerin,
dass einer der Zeugen bereits schriftlich beurkundete, dass 340 Millionen über seine Firma in der Schweiz liefen,
schien dem Richter dabei nicht sonderlich wichtig." |