E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf („Bieter“), hat am 27. April 2018 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der innogy SE, Essen, zum Erwerb ihrer nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der innogy SE (ISIN DE000A2AADD2) („innogy-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 36,76 je innogy-Aktie veröffentlicht. Wenn der Vollzug des Übernahmeangebots vor dem Tag erfolgt, an dem die Hauptversammlung der innogy SE über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr entscheidet, wird die Geldleistung um EUR 1,64 je innogy-Aktie auf EUR 38,40 je innogy-Aktie erhöht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 6. Juli 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird. 1.
Das Grundkapital der innogy SE beträgt EUR 1.111.110.000 und ist eingeteilt in 555.555.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Bis zum 22. Juni 2018, 12:30 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main) („Meldestichtag“) ist das Übernahmeangebot für insgesamt 1.631.686 innogy-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,294 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der innogy SE. 2.
Weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen halten zum Meldestichtag unmittelbar innogy-Aktien, noch sind ihnen Stimmrechte aus innogy-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. 3.
Die RWE Downstream Beteiligungs GmbH, Essen („RWE DB“), die RWE Aktiengesellschaft, Essen, die E.ON SE, Essen („E.ON“), und der Bieter haben einen Anteilskauf- und Transaktionsvertrag abgeschlossen, in dem unter anderem die Veräußerung der von der RWE DB gehaltenen 426.624.685 innogy-Aktien an den Bieter unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen vereinbart wurde (vgl. zu weiteren Einzelheiten Ziffern 6.7 und 6.8 der Angebotsunterlage). Der Bieter und die den Bieter kontrollierenden E.ON Zweiundzwanzigste Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, und E.ON stehen aus dieser Vereinbarung Rechte aus unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Instrumenten im Sinne des § 38 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Bezug auf 426.624.685 Stimmrechte der innogy SE zu; dies entspricht einem Anteil von ca. 76,793 % der ausgegebenen Aktien und Stimmrechte der innogy SE. 4.
Darüber hinaus halten zum Meldestichtag weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen nach § 38 WpHG oder § 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die innogy SE. 5.
Die Gesamtzahl der innogy-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Stimmrechte aus innogy-Aktien aus der in Ziffer 3 dieser Bekanntmachung genannten Vereinbarung, beläuft sich auf 428.256.371 innogy-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 77,086 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der innogy SE.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung im Internet unter: http://www.energyfortomorrow.de im Internet am: 22.06.2018.
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